Das Klimaschutzministerium übermittelte einen Begutachtungsentwurf der 1. Erdgas-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung (1. G-ELV) zur Sicherung der Erdgas-Versorgung in Österreich an die Bundesländer, weshalb Vorsitzende und Energie-Landesrätin Sara Schaar für heute, Donnerstag, erneut den Kärntner Energielenkungsbeirat einberief, um darüber zu informieren. Auch die Regierungsmitglieder und der Vorsitzende der Bezirkshauptleute waren eingeladen.
„Grund für diese Sitzung war auch, die möglichen Auswirkungen der Verordnung auf Kärnten unter breiter Fachexpertise zu erörtern“, so Schaar. Eingangs erinnerte sie nochmal: „Der Erlass von Erdgas-Lenkungsmaßnahmen liegt ausschließlich in der Kompetenz der Bundesministerin. Der vorliegende Begutachtungsentwurf dient dazu, Voraussetzungen für eine Erdgas-Substitution zu schaffen.“
Laut Verordnung „Verpflichtete“ wären ausschließlich große Erdgas-Abnehmer aus Industrie und Wirtschaft (Endverbraucher mit vertraglich vereinbarter Höchstleistung ab 50.000 kWh pro Stunde) sowie Kraft-Wärmekopplungsanlagen- und Fernwärme-Betreiber (Leistung ab 50 MW oder jährlicher Wärmeabgabe ab 300 GWh). Gemäß Entwurf haben „Verpflichtete“, denen es technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist, ehestmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, dass ab 1. Oktober 2022 ganz oder teilweise Erdgas substituiert wird – und das für mindestens vier Monate.
Die E-Control hat für betroffene Betriebe bei Fragen eine Krisenhotline eingerichtet (01/533 72 22; postfach-krise@e-control.at). Einen aktuellen Lagebericht findet man unter aggm.at.
„Oberste Prämisse bei etwaigen Lenkungsmaßnahmen ist die Versorgungssicherheit der Haushalte“, erinnerte Schaar. Dies werde auch in der Bundesverordnung betont.
Berichtet wurde im Kärntner Energielenkungsbeirat auch über Inhalte einer Sitzung mit der E-Control und Austrian Power Grid (APG) sowie über Einschätzungen zur Versorgungssicherheit aus deren Sicht, um den Beiratsmitgliedern einen entsprechenden Überblick zu geben.