Gewerkschaft erfreut über den Sieg der Vernunft. Das Recht war immer auf der Seite des Arbeitnehmers.
Im landesnahen Verkehrsverbund (Kärntner Linien) wurde ein Mitarbeiter gekündigt, weil er mit seinen KollegInnen einen Betriebsrat gründen wollte. Begründet wurde die Kündigung mit einer plötzlichen Umstrukturierung. Das Motiv für diese Kündigung, nämlich die Gründung eines Betriebsrates, lag für die Gewerkschaft von Anfang an klar auf der Hand. Zwischenzeitlich erfolgte die Einleitung der Betriebsratswahl durch die MitarbeiterInnen, die Kündigung wurde nun einen Tag vor Beginn der Verhandlung am Arbeits – und Sozialgericht zurückgenommen.
„Es ist erfreulich, dass nun auch im landesnahen Verkehrsverbund die Erkenntnis angekommen ist, dass es ein Arbeitsverfassungsgesetz gibt, Gesetze einzuhalten sind und die Kündigung zurückgenommen wurde. Als negativer Beigeschmack bleibt für mich trotz gutem Ausgang die Tatsache, dass man den betroffenen Familienvater wochenlang im Ungewissen gelassen hat – eine Zeit, die niemand mitmachen möchte. Am Ende hat durch den Einsatz der Gewerkschaft die Vernunft und die Demokratie gesiegt“, so ÖGB Landesvorsitzender Hermann Lipitsch.
Für Gewerkschaft GPA Kärnten Vorsitzenden Gerald Loidl zeigt die Rücknahme der Kündigung auch ganz klar, dass es wichtig ist, bei der Gewerkschaft Unterstützung zu holen. „Betriebsräte sind wesentliche und wichtige Bestandteile erfolgreicher Unternehmen. Ich freue mich, dass dieses Faktum nun auch im landesnahen Verkehrsverbund angekommen ist“, so Loidl.
„Führungskräfte müssen geschult werden, dass derartige unsoziale und ungerechte Maßnahmen, wie z. B. die Kündigung eines begünstigt behinderten Familienvaters nicht stattfinden dürfen“, betont Loidl.
Für Lipitsch ist die Forderung nach einer Abberufung des Geschäftsführers vom landesnahen Verkehrsverbund DI Christian Heschtera nun vom Tisch, wobei er festhält, dass er die zukünftigen Entwicklungen im landesnahen Verkehrsverbund ganz genau beobachten wird.
Foto: Mein Klagenfurt