Presseaussendung von: Büro LH Kaiser
In der Causa jenes türkischen Asylwerbers, der sich als Syrer ausgegeben und seine Frau geschlagen hat, darf ich darauf hinweisen, dass die notwendigen Schritte bereits eingeleitet wurden, um diesen gemäß § 5a Abs 1 Z 5 K-GrvG aus der Grundversorgung Kärnten auszuschließen.
Die Grundlage dafür bildet § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG), Adressat einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes. Damit einher geht der Verlust sämtlicher Unterstützungen (Quartier, Taschengeld, Krankenversicherung). Über den Ausgang des Asylverfahrens entscheidet das BFA, das dem BMI unterstellt ist. Warum über einen nachweislich gewalttätigen Asylbetrüger keine U-Haft verhängt wird, ist eine Frage, die Justiz und BMI zu verantworten haben.
Die Anschuldigungen des FPÖ-Obmannes Gernot Darmann sind damit nicht nur haltlos, sie werden für diesen auch noch ein rechtliches Nachspiel haben. Die Behauptung, Flüchtlingsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser, würde einen "Asyl- und Sozialbetrüger decken", ist auf das Schärfste zurückzuweisen. Damit unterschreitet Darmann nicht nur eine selbst für die FPÖ sehr tief gelegte moralische Latte, er überschreitet damit auch jede politisch rechtzufertigende Kritik, und wird sich daher mit unserem Anwalt auseinanderzusetzen haben.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv