Presseaussendung von: Hilfswerk Kärnten
Gesetzesänderung war längst notwendig!
Die für heute zum endgültigen Beschluss vorgesehene Novellierung des Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, wonach Tagesmütter und Tagesväter nunmehr auch in Unternehmen tätig werden dürfen, sieht das Hilfswerk Kärnten als einen längst notwendigen Schritt an.
Präsidentin Elisabeth Scheucher-Pichler: „Es freut mich außerordentlich, dass die Betriebstageseltern nun endlich auch gesetzlich verankert sind. Das Hilfswerk hat dies seit Jahren gefordert. Mit der Novellierung ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung getan worden. Familien benötigen flexible und alternative Betreuungsmöglichkeiten, deshalb bietet das Hilfswerk auch seit Jahren bereits die Möglichkeit einer stundenweisen Kinderbetreuung zu Hause an. Auch hier, bei den mobilen Tagesmüttern, waren wir in Kärnten Vorreiter.“
Horst Krainz, Geschäftsführer des Hilfswerks Kärnten, sieht den Beschluss als längst notwendige Maßnahme: „Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in unserem Bundesland weiter gesteigert und durch Mitfinanzierung von Unternehmen ein kostendämpfender Effekt bei der institutionellen Kinderbetreuung erreicht.“ Krainz weist weiters darauf hin, dass das Hilfswerk Kärnten bereits erste Pilotprojekte mit Unternehmen in diese Richtung durchgeführt hat. „Wir haben an Fenstertagen den Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern Betreuungsmöglichkeiten im Unternehmen angeboten. Die Inanspruchnahme dessen war enorm. Das hat uns auch bestätigt, dass unsere langjährige Forderung nach Gesetzesänderung mehr als berechtigt ist.“
Angebot für Unternehmen
Das Hilfswerk Kärnten bietet nicht nur die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch professionelle PädagogInnen in den Betrieben, sondern unterstützt Unternehmen auch bei den Vorbereitungen dafür, da es hierbei gesetzliche Auflagen gibt, die einzuhalten sind. Nähere Infos unter:https://www.hilfswerk.at/kaernten/kinder-jugend-und-familie/kinderbetreuung/betriebstagesmuetter-undvaeter/