Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Stärkung der Umweltanwaltschaft und Entschädigungsregelung für Europaschutzgebiete als wichtige Eckpfeiler des neuen Gesetzes
Klagenfurt. (20.07.2017) - „Der Beschluss des neuen Naturschutzgesetzes ist für uns Grüne die Umsetzung eines unserer Wahlversprechen“, freut sich der Umweltausschussvorsitzende der Grünen im Kärntner Landtag, Michael Johann. „Mit der Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes wird die Umweltanwaltschaft durch die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle rechtlich und organisatorisch gestärkt. Mit der formalen und personellen Trennung des Naturschutzbeirates von der Naturschutzbehörde wird seine Unabhängigkeit und seine Handlungsfähigkeit sichergestellt. Die Kompetenzen des Naturschutzbeirats werden ausgeweitet. Künftig wird er auch mit Projekten in Kernzonen von Nationalparks und Naturzonen von Biosphärenparks befasst“, erklärt Johann.
„Die Einführung einer Entschädigungsregelung für Europaschutzgebiete schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes sowie der GrundeigentümerInnen“, erklärt Johann. Ein weiterer wichtiger Erfolg aus ist aus grüner Sicht der im neuen Naturschutzgesetz festgehaltene Wetterschutz für FischerInnen: „Beim Runden Tisch wurde vor wenigen Monaten im Konsens zwischen den Parteien, Fischer-Verbänden, Naturschutz und Bergwacht vereinbart, dass die Verwendung eines Wetterschutzes zum Zwecke der Fischerei möglich sein soll. Mit dieser Gesetzesnovelle wird klargestellt, dass der Wetterschutz erlaubt, Zelten aber weiterhin verboten ist.“
„Mit dem neuen Gesetz liegt ein herzeigbarer Kompromiss vor, auf den wir stolz sein können. An dieser Stelle danke ich allen Beteiligten für ihren konstruktiven Input und die rege Teilnahme an der Diskussion“, schließt Johann.
Foto: KK