Pressemeldungen Jänner 2026
Verpflichtende Weiterbildung zählt als Dienstzeit, Heimhelferin erhält 2.700 Euro
Nach Intervention der AK Kärnten musste ein Arbeitgeber aus dem Pflegebereich Pflichtschulungen als Arbeitszeit anerkennen und nachbezahlen
In Kärnten hat eine Heimhelferin Anspruch auf Bezahlung einer verpflichtenden Weiterbildung durchgesetzt. Die Ausbildung umfasste rund 400 Lehreinheiten und fand überwiegend am Abend bis 22 Uhr statt. Der Arbeitgeber hatte die Schulung als verpflichtend angeordnet, sie aber nicht als Dienstzeit gewertet und daher nicht bezahlt.
Für die Arbeitnehmerin bedeutete das viele zusätzliche Stunden nach einem langen Arbeitstag ohne Lohn. Daraufhin schaltete sie die Arbeiterkammer Kärnten ein. Diese stellte klar, dass verpflichtende Schulungen im Interesse des Arbeitgebers liegen und rechtlich als Arbeitszeit zu vergüten sind, auch wenn sie am Abend stattfinden.
Alexander Bernthaler, Arbeitsrechtsexperte in der AK Bezirksstelle Villach, unterstreicht die Rechtslage klar: „Sobald eine Schulung oder Ausbildung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt oder gesetzlich sogar verpflichtend ist, zählt sie als Arbeitszeit. Das gilt unabhängig davon, ob sie während der regulären Arbeitszeit oder abends stattfindet.“ Arbeitgeber seien daher verpflichtet, diese Zeiten zu bezahlen und korrekt abzurechnen.
Die Arbeitnehmerin erhielt eine Nachzahlung von knapp 2.700 Euro. AK Präsident Günther Goach betont: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht auf den Kosten und dem Zeitaufwand verpflichtender Ausbildungen sitzen bleiben.“ Er erklärte außerdem, dass sich die AK konsequent dafür einsetzt, dass Beschäftigte zu ihrem Recht kommen.