Pressemeldungen Jänner 2026
Hasspostings: FPÖ-Sicherheitssprecher Darmann nicht rechtskräftig verurteilt
Das Landesgericht Klagenfurt hat am 8. Jänner 2026 FPÖ-Sicherheitssprecher und Nationalratsabgeordneten Gernot Darmann verurteilt. Er muss Hasskommentare auf seinem offiziellen Facebook-Profil löschen, über das Urteil informieren und die Kosten übernehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Klage wurde von Veronika und Sebastian Bohrn Mena eingebracht. Seit Sommer 2025 gehen sie gegen digitale Gewalt im Netz vor. Laut Angaben des Ehepaars seien über 50 Personen und Organisationen aus dem FPÖ-Netzwerk involviert gewesen. Bohrn Mena wurde vor Gericht von Anwalt Franz Zimmermann vertreten.
Über drei Jahre hinweg sollen auf Darmanns Profil mutmaßlich strafrechtlich relevante Kommentare stehen geblieben sein. Darunter seien Gewaltfantasien sowie rassistische und entmenschlichende Äußerungen gegen Bohrn Mena zu finden gewesen. Darmann argumentierte im Verfahren, eine „Überwachung und Prüfung der unter seinem Post geteilten Kommentare“ sei „nicht zumutbar“. Das Gericht folgte dem nicht.
Sebastian Bohrn Mena erklärte nach der Verhandlung: „Es gibt in Österreich auch ein Recht auf Sicherheit im digitalen Raum. Dass ausgerechnet der FPÖ-Sicherheitssprecher das offenbar nicht so sieht und sich gegen die Löschung von Gewaltfantasien auf seinem Profil wehrt, lässt tief in die Seele dieser Partei blicken.“
Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer ergänzte: „Wer im Raum seines Social-Media-Profils die Türen für Hetze öffnet, muss auch dafür sorgen, dass der Müll rausgetragen wird. Dass er sich gegen die bloße Löschungspflicht von Gewalt mit Händen und Füßen gewehrt hat, zeigt, dass hier nicht die Ressourcen fehlten, sondern der Anstand.“
Ob Darmann gegen das Urteil beruft, ist offen. Eine Berufung müsste demnach binnen drei Tagen eingebracht werden.
Foto: Mein Klagenfurt