Der Wolfsabschuss erfolgte, wie schon zuletzt, wieder in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden.
Ein weiterer Risikowolf, der sich trotz mehrerer ordnungsgemäß gemeldeter Vergrämungsversuche in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden aufhielt, wurde im Bezirk Hermagor erlegt. Die Entnahme erfolgte am Abend des 7. Jänners und wurde dem Land Kärnten innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet.
Sachverständige haben in der Zwischenzeit eine Begutachtung und die notwendige Beprobung durchgeführt. Auch die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung, wurde überprüft und kann nunmehr bestätigt werden. Die Entnahmemöglichkeit in den betroffenen Jagdgebieten ist somit erloschen.