Für alle, die bis dahin noch klicken oder picken müssen, ist es somit höchste Zeit, sich die Vignette zu besorgen. „75 Prozent aller Jahres-Vignetten sind bereits digital, weil sie sehr viele Vorteile bietet. Dennoch können unsere Kundinnen und Kunden frei wählen, welches Produkt sie haben wollen. Wer also noch keine aktuelle Vignette hat, kann sich im ASFINAG-Mautshop, über die ASFINAG-App oder bei einer der 6.000 Vertriebsstellen die Vignette besorgen. Wichtig ist nur, rechtzeitig die korrekte Vignette zu haben“, bestätigt ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.
Beim Online-Kauf der Digitalen Jahres-Vignette muss die Konsumentenschutzfrist berücksichtigt werden. Dadurch ist die Vignette erst am 18. Tag nach Kauf auch zu verwenden. Für Kurzentschlossene gibt es jedoch sofort gültige Digitale Jahres-Vignetten an den Verkaufsautomaten der ASFINAG, bei ausgewählten Vertriebsstellen, an den sechs ASFINAG-Mautstellen, bei Trafiken und Tankstellen sowie bei den Partnern ÖAMTC, ARBÖ und ADAC.
Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle durch den ASFINAG Service und Kontrolldienst festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist bzw. keine gültige Digitale Vignette vorliegt, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die ASFINAG-Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige Fahrzeuge 65 Euro. Dies gilt auch, wenn eine Fahrzeuglenkerin, ein Fahrzeuglenker ohne gültige Vignette durch eine Automatische Vignettenkontrolle erfasst wird.
Die ASFINAG Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Mautkontrollen gerade bei der Klebevignette immer wieder fest, dass Fahrzeuglenker sehr kreativ sein können, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade zum Zeitpunkt der Mautkontrolle keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht haben. Eine Fülle an Ausreden wird dabei ins Spiel gebracht - vom Ausreden-Klassiker „die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt“ bis zum oft zitierten „mein Hund hat die Vignette gefressen“. Ausreden oder Unwissen schützen aber nicht vor einer Ersatzmaut.
Foto: ASFINAG