Für jene Personen, die zwar einen gültigen Versicherungsschutz haben, aber noch kein Foto auf der E-Card, ist die Inanspruchnahme von Leistungen jedoch auch nach dem 15. Jänner noch möglich, heißt es.
Wer ab heute mit einer E-Card ohne Foto zum Arzt geht, wird dort informiert, dass die Karte "gesperrt" ist und innerhalb von 150 Tagen ein Foto registriert werden muss. Für all jene, die dann immer noch kein Foto auf ihrer E-Card haben, ist nach Ablauf dieser Frist für Arztbesuche ein elektronischer E-Card-Ersatzbeleg notwendig, der bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss.
So kommt man zum Foto auf der E-Card
Wenn bei Pass- oder Führerscheinbehörden oder im Fremdenregister ein Foto vorhanden ist, wird dieses für die Ausstellung einer E-Card mit Foto genutzt. Liegt bei den Behörden aber noch kein Foto vor, dann muss zu einer der Registrierungsstellen ein Foto gebracht werden. Das Foto muss den Kriterien eines Reisepassfotos entsprechen, muss persönlich abgeben werden und mann sollte die E-Card oder Sozialversicherungsnummer mit dabei haben.
In Klagenfurt gibt es zwei Registrierungsstellen für die E-Card, das sind:
1. BVAEB Landesstelle Kärnten, Siebenhügelstraße 1
Montag bis Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 050405-26700
Die E-Card Fotoregistrierung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
2. ÖGK Landesstelle Klagenfurt, Kempfstraße 8
Montag bis Donnerstag 07:30 - 14:00 Uhr, Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Telefon: 05 0766-163100
Die E-Card Fotoregistrierung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nützliche Links:
E-Card Fotocheck: www.chipkarte.at/ecfoto/?contentid=10007.835042&portal=ecardportal
E-Card Fotoregistrierungsstellen: www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.853270&portal=ecardportal
Foto: SVC/Wilke