Von den aktuell diskutierten und für das Frühjahr erneut erwarteten Anhebung der Richtwertmieten sind in Kärnten weniger als zehn Prozent der Mietwohnungen betroffen. „Zwei Drittel der Kärntner Wohnungen sind Genossenschafts- oder Gemeindewohnungen. Das heißt, sie sind gemeinnützig und nicht gewinnorientiert verwaltet und weisen ein stabiles Mietpreisniveau auf“, erklärt Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und betont: „Kärnten hat österreichweit die niedrigsten Mieten. In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Abstand der Durchschnittsmieten in Kärnten zu jenen in Österreich sogar massiv vergrößert, und zwar im Genossenschaftsbereich von 60 Cent auf 1 Euro pro Quadratmeter.“
„Das System der Kärntner Wohnbauförderung stellt eine stabile Preisentwicklung sicher. Wir vergeben fix verzinste, langfristige Kredite, die die gemeinnützigen Bauvereinigungen als Finanzierungsmieten an ihre Kunden weitergeben. Preissprünge, wie es sie in der Vergangenheit gab, haben wir mit dem Mietensenkungsprogramm abgestellt“, so Schaunig. Eine Erhöhung des Finanzierungsbedarfs aufgrund steigender Baukosten sieht sie derzeit nicht: „Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, die angemessenen Baukosten in den Richtlinien der Wohnbauförderung für das Jahr 2023 nicht zu erhöhen, da sich jede Erhöhung in künftigen Mieten niederschlägt.“
Nach dem Abklingen der Überhitzung am Bau sei von einer Konsolidierung der Preise im heurigen Jahr auszugehen. Grundsätzlich geht das Land in Kooperation mit der Landeswohnbau Kärnten sogar in die entgegengesetzte Richtung und sucht nach Lösungen, um die Baukosten erheblich zu senken, wie beim jüngst präsentierten „350-Euro-Wohnen“ in Friesach – ein Projekt von Land, Stadtgemeinde und LWBK, das heuer in die Umsetzung geht.
An privatwirtschaftliche Wohnungsvermieter richtet Schaunig den Appell, gesetzliche Spielräume nicht komplett auszuschöpfen. „Richtwerte sind Obergrenzen. Niemand muss diese Grenzen ausreizen.“ Grundsätzlich sei aber der Bundesgesetzgeber gefordert, und zwar dringend. „Ich dränge seit Jahren auf eine wirksame Mietpreisbremse für Österreich. Die Materie ist Bundessache, das Land Kärnten kann hier nicht eingreifen. Aber spätestens die jetzige Entwicklung zeigt, dass das alte System der Richtwerte überarbeitet werden muss“, so die Wohnbaureferentin. Um eine rasche Erleichterung für Mieterinnen und Mieter zu erreichen, sollte in einem ersten Schritt die Umsatzsteuer auf Betriebskosten und Mieten ausgesetzt werden, fordert Schaunig.
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