Am Montag kommt es zu Änderungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung. Betroffen sind die Gebührenhöhe und die Gültigkeitsdauer von Parkscheinen („Verschleißer“). Alle anderen Regelungen bleiben bestehen.
Kommenden Montag, 31. Jänner 2022, treten Änderungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung in Kraft. Diese betreffen die Gebührenhöhe und die Gültigkeitsdauer von Parkscheinen („Verschleißer“). Der Tarif in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und in Parkstraßen wird auf 90 Cent/30 Minuten geändert. Ein Tagesticket für Parkstraßen kostet ab 31. Jänner 7 Euro. Weiters werden neue Parkscheine („Verschleißer“) aufgelegt. Alte Parkscheine bleiben unbefristet gültig! Bei alten Parkscheinen ändert sich jedoch die Gültigkeitsdauer: 50 Cent - 17 Minuten; 1 Euro - 34 Minuten; 1,50 Euro - 50 Minuten.
Alle anderen Regelungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung bleiben bestehen. Hier ein Überblick:
Gebührenpflicht
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr | Samstag von 8 bis 12 Uhr |Keine Gebührenpflicht an Sonn- und Feiertagen
30 Minuten Gratisparken
Drei Bezahlarten
Parkscheinautomaten
Es kann zwischen Bezahlung mit Euromünzen (keine Wechselfunktion) oder bargeldlosem Bezahlen gewählt werden.
Handyparken
Das Handyparken mit der kostenlosen App von A1 funktioniert auf jedem Mobiltelefon und mit allen Mobilfunkanbietern Österreichs.
Bezahlen mit Parkscheinen („Verschleißer“)
In Trafiken sind Vorverkaufsparkscheine erhältlich. Alte Parkscheine können unbefristet weiterverwendet werden, jedoch verringert sich ihre Gültigkeit wie folgt:
50 Cent - 17 Minuten | 1,00 Euro - 34 Minuten | 1,50 Euro - 50 Minuten
Gebührenpflichtige Kurzparkzone
Die Gebührenpflicht erkennt man an der Beschilderung an den Ein- und Ausfahrtsstraßen. Nur auf die blauen Bodenmarkierungen zu achten, reicht nicht. Diese sind nicht gesetzlich verpflichtend und daher nicht durchgehend vorhanden.
Nicht gebührenpflichtige Kurzparkzonen
In nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen kann mittels Parkuhr für maximal 3 Stunden kostenlos geparkt werden. Immer auf die Beschilderungen vor Ort achten!
Unbefristet kostenloses Parken
Nur dort, wo weder eine gebührenpflichtige noch eine nicht gebührenpflichtige Kurzparkzone ausgeschildert ist, kann ohne zeitliche Beschränkung kostenlos geparkt werden.
Längeres Parken in Parkstraßen
Teile dieser Straßenzüge sind durch Verkehrsschilder und grüne Bodenmarkierungen als Parkstraßen gekennzeichnet: Deutenhofenstraße, Jahnstraße, Kraßniggstraße, Gabelsbergerstraße, Lastenstraße, August-Jaksch-Straße und Südbahngürtel.
Park-&-Ride-Parkplätze
Tagestickets der Park-&Ride-Parkplätze kosten künftig ebenfalls 7 Euro pro Tag und sind somit gleichlautend zum Tarif der Parkstraßen. Die Preise der 30-Tage-Parktickets werden um jeweils 5 Euro gegenüber den bisherigen Tarifen erhöht. Dies betrifft die Parkplätze Fernheizwerk, Schlachthof und Sirius, welche von der KMG Klagenfurt Mobil GmbH verwaltet werden.
Foto: Mein Klagenfurt