Der Lockdown für Ungeimpfte ist ja eigentlich schon seit 15. November 2021 in Kraft, 2G wurde bisher aber kaum kontrolliert. Seit heute muss der Handel per Verordnung verpflichtend kontrollieren.
Der Handelsverband empfiehlt eine 2G-Kontrolle ehestmöglich bei Betreten des Geschäftslokales, spätestens jedoch bei Bezahlung. Sollten KundInnen den 2G-Nachweis nicht erbringen können, müssen diese die Waren zurückgeben und sofort das Geschäftslokal verlassen. Die Kontrolle des grünen Passes bzw. des gelben analogen Impfzertifikats stellt eine große Herausforderung für das Handelspersonal dar.
Geschäfte wähle unterschiedliche Vorgangsweisen
Die Klagenfurter Einkaufszentren City-Arkaden und Südpark überlassen zum Beispiel die Kontrolle den einzelnen Geschäften. Im Villacher Atrio wird über Stempelsystem, Stempel auf die Hand, zentral kontrolliert. Für die einzelnen Geschäfte entfällt so die 2G-Kontrolle.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Lebensmittelgeschäfte sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Das Innenministerium hat scharfe Kontrollen angekündigt. Es werden sowohl Kunden als auch Geschäftsinhaber kontrolliert.