Um die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten als Wohnort für Studentinnen und Studenten attraktiver zu gestalten, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.12.2017 eine Förderung in der Höhe von € 200,-- pro Semester auszuschütten.
Grundvoraussetzung hierfür ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates und ein aufrechtes Studium an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule oder Privatuniversität. Weitere Voraussetzung für die Ausschüttung einer Studentenförderung ist die Beibehaltung bzw. erfolgte Wiederanmeldung des Hauptwohnsitzes (HWS) in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, dies unter der Bedingung, dass hier bereits mindestens fünf Jahre ein HWS gemeldet ist oder war und der HWS für mindestens drei Jahre ab Zuerkennung einer Förderung hier begründet bleibt. Die Förderung wird nur bis einschließlich des Studienjahres gewährt, in dem die Antragstellerin bzw. der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet hat.
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier bzw. im Marktgemeindeamt, Fr. Zipponig, Tel: 0463-31315-10.
Download:Studentenförderungs-Richtlinie samt Antragsformular
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: Marktgemeinde Ebenthal