Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
LAbg. Johann: „Wir setzen auf den Dialog mit der Land- und Forstwirtschaft.“
Klagenfurt (28.01.2014) - Bei der kommenden Sitzung des Kärntner Landtags am Donnerstag machen die Grünen die geplanten Reformen im Naturschutz zum Thema der aktuellen Stunde. „Mit der Novelle des Naturschutzgesetzes, der Stärkung des Naturschutzbeirats und der Umsetzung der Natura 2000 Richtlinien der EU wollen wir ein klares Zeichen für die Bewahrung der Umwelt setzen“, erklärt der Vorsitzende des Umweltausschusses, Landtagsabgeordneter Michael Johann.
„Wir Grünen sehen die Umweltanwaltschaft als wichtigen Teil eines „Good Governance“, als Beitrag zur Verbesserung der Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen und der Umwelt. Deshalb soll der ehrenamtlich tätige Naturschutzbeirat durch einen hauptamtlichen Juristen unterstützt werden,“ berichtet Johann.
Die Landesregierung wird in den nächsten Monaten zusätzliche Gebiete als Natura 2000 nach Brüssel melden, wobei das Einvernehmen mit den GrundeigentümerInnen gesucht wird. „Bedenken wegen möglicher Nutzungseinschränkungen, die von der Land- und Forstwirtschaft geäußert werden, nehmen wir ernst“, versichert Johann.
Den teilweise kritischen Äußerungen der Landwirtschaftskammer begegnen die Grünen mit der Einladung zu einer partizipativen Vorgangsweise. Johann: „Wir können und wollen nicht alles gesetzlich regeln. Naturschutzgesetz und Natura 2000-Bestimmungen der EU setzen einen rechtlichen Rahmen, in dem die GrundeigentümerInnen aufgerufen sind, selbst tätig zu werden. Es liegt in der Hand der Bewirtschafter, den Reichtum und die Schönheit der Natur zu erkennen, zu schätzen und zu schützen.“
„Deshalb soll es mit Landwirtschaftskammer und betroffenen GrundeigentümerInnen Gespräche geben, wie die Umsetzung von Naturschutzgesetz und Natura 2000 optimal gestaltet werden kann, um die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung mit den Interessen des Naturschutzes am besten zu verbinden. Auch werden nun vom Land auch Mittel bereitgestellt, um über den Vertragsnaturschutz 12.000 Hektar ökologisch wertvolle landwirtschaftliche Flächen (z. B. Mager- und Streuobstwiesen) über die EU-Periode 2014-2020 zu sichern“, schließt Johann.
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