Presseaussendung von: Team Stronach für Kärnten
Wie namhafte Wiener Juristen bestätigen, hat Bürgermeister Köfer korrekt gehandelt. Die Abwicklung der Kilometergelder ist völlig rechtskonform erfolgt.
Köfer: „Nach Auffassung der Juristen stehen diese Kilometergelder der Stadtgemeinde zu. Daher habe ich auch stets dafür gesorgt, dass jeder verrechnete Cent der Stadtkasse ordnungsgemäß zugeführt wird.“
Nach § 10 Abs 1 Bundesbezügegesetz steht den Mitgliedern des Nationalrates für alle Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandates entstehen (ua Fahrkosten), eine Vergütung der tatsächlichen Kosten zu. (Im Gesetzestext ist kein Passus ausgewiesen der zwischen einem Privat- und Firmenfahrzeug unterscheidet)
Es wurden die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugeigentümers (Stadtgemeinde) von Köfer für die An- und Abfahrt zum Parlament eingereicht und anschließend an die Stadtgemeinde Spittal korrekt und nachvollziehbar abgeführt.
Der zuständige Kontrollausschuss der Stadt Spittal bestätigte im April 2012 die Transparenz und ordnungsgemäße Nachvollziehbarkeit des Fahrtenbuches, sowie der finanziellen Refundierungen.
Köfer wird diesbezüglich ein Gespräch mit der Parlamentsdirektion über das „interne Verrechnungsformular“ führen, um zu klären ob dieses inhaltlich den gesetzlichen Bestimmung entspricht.
Zum Thema wird Köfer auch eine parlamentarische Anfrage um völlige Transparenz für die künftige Abrechnungsmodalitäten anderer Mandatare zu gewinnen.
Foto: KK/Team Stronach