Presseaussendung von: AK-Kärnten
Haben Arbeitnehmer mehrere Dienstgeber, wird auch die E-Card-Gebühr doppelt oder mehrfach eingehoben. Zahlen muss man aber nur einmal, informiert die ARBEITERKAMMER und stellt einen Musterantrag auf Rückerstattung von zu viel bezahlter E-Card-Gebühr zur Verfügung
Die Jahresgebühr für die E-Card ist immer im November für das nächstfolgende Jahr fällig. Das Serviceentgelt von 10 Euro wird vom Dienstgeber eingehoben, und zwar für die eigene E-Card und für die von mitversicherten Ehepartnern oder Lebensgefährten. Von der Gebühr befreit sind mitversicherte Kinder und Pensionisten. Ab November 2013 (also für 2014) wird die Gebühr auf 10,30 Euro erhöht. Dafür entfällt die Gebühr für mitversicherte Angehörige.
Hat jemand mehrere Dienstgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. „Aber einmal zahlen genügt“, informiert die ARBEITERKAMMER und rät: Heben Sie daher die November-Lohnzettel gut auf, denn diese können bares Geld wert sein. Und so holt man die zu viel bezahlte E-Card-Gebühr zurück: Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag an die zuständige Gebietskrankenkasse schicken. Die zu viel bezahlte Gebühr wird zurückerstattet. Einen Musterantrag finden Arbeitnehmer auf der Internetseite der ARBEITERKAMMER KÄRNTEN.
WEB-Tipp: Musterantrag „E-Card-Gebühr“ auf kaernten.arbeiterkammer.at