Presseaussendung von: AK Kärnten
Aufgrund der derzeitigen Wetterlage sollte jeder Haus- und Wohnungseigentümer die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften betreffend Schneeräumung, Streupflicht, Entfernung von Eiszapfen und Vorbeugung von Schäden durch Dachlawinen beachten.
Die AK hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
„Die Pflicht zur Schneeräumung trifft zunächst alle Hauseigentümer im Ortsgebiet, die über öffentlich zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen“, erklärt Dr. Josefine TRAUNIK, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes und betont: „Sie müssen dafür sorgen, dass Gelände oder Wege sicher begehbar und von Schnee und Eis befreit sind.“
Geräumt werden müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und weniger als drei Meter von der Liegenschaft entfernt sind. Gibt es keinen Gehweg, muss der Straßenrand in einer Breite von einem Meter von Eis und Schnee befreit werden.
„Nachtruhe“
In der Zeit von 6 bis 22 Uhr muss eine Schneeräumung seitens der Grundstücksbesitzer gewährleistet sein. „In der Nacht muss nicht geräumt werden. Wenn der Wetterbericht Schnee ankündigt, sollte man aber darauf achten, dass bereits um 6 Uhr früh der erforderliche geräumte und bestreute Zustand des Grundstücks erreicht ist“, rät TRAUNIK.
Haben sich auf Dächern Schneewechten und Eiszapfen gebildet, müssen diese entfernt werden. Das Aufstellen von Warnhinweisen oder Latten ist nur eine Sofortmaßnahme und entbindet den Eigentümer nicht von einer ordnungsgemäßen Dachreinigung.
Saftige Strafen
Kommt ein Grundstückseigentümer der Schneeräumung und der Streupflicht nicht nach, droht eine Strafe aufgrund der Straßenverkehrsordnung. Außerdem kann beispielsweise im Fall eines Sturzes vom Geschädigten Schadenersatz beansprucht werden. „Eine Entschuldigung, dass aufgrund beruflicher Abwesenheit keine Schneeräumung durchgeführt werden konnte, wird von der Rechtssprechung nicht akzeptiert, denn die Schneeräumung kann auch von einer dritten Person oder einem beauftragten Unternehmen durchgeführt werden“, informiert TRAUNIK.