Pressemeldungen Februar 2026
AK Kärnten erwirkt Nachzahlung nach Arbeitsunfall
Eine Kärntner Arbeitnehmerin erhielt nach einem Arbeitsunfall plötzlich kein Geld mehr, nachdem ihr Dienstgeber sie abgemeldet hatte. Erst durch die Intervention der Arbeiterkammer Kärnten wurde der gesetzliche Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung durchgesetzt und der ausstehende Betrag vollständig nachbezahlt.
Nach einem Arbeitsunfall stand eine Arbeitnehmerin aus Kärnten plötzlich ohne Einkommen da. Ihr Dienstgeber meldete sie ab und stellte sämtliche Zahlungen ein. Die Betroffene wandte sich daraufhin an die Bezirksstelle Feldkirchen der Arbeiterkammer Kärnten.
Bezirksstellenleiter Heimo Rinösl prüfte den Fall und stellte fest, dass der Frau trotz Abmeldung ein klarer gesetzlicher Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung zusteht. Bei einem Arbeitsunfall muss der Dienstgeber das Krankenentgelt für die Dauer von acht Wochen weiterzahlen.
„Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollten sich in solchen Fällen rasch an die AK wenden, damit finanzielle Nachteile vermieden werden“, erklärte Rinösl.
Nach der Intervention der Arbeiterkammer zahlte der Dienstgeber den ausstehenden Betrag von rund 3.660 Euro vollständig nach.
AK-Präsident Günther Goach betont die Bedeutung des gesetzlichen Schutzes für Beschäftigte: „Gerade nach einem Arbeitsunfall dürfen Beschäftigte nicht im Stich gelassen werden. Wer verunfallt, hat klare gesetzliche Ansprüche und diese sind von den Betrieben auch einzuhalten!“
Foto: Mein Klagenfurt