AK-Präsident Goach: „Gerade in Zeiten der Teuerung zahlt es sich doppelt aus, den Steuerausgleich zu machen.“
Exakt 11.668.686 Euro bekamen die Kärntnerinnen und Kärntner mit Hilfe der AK im Jahr 2024 über den Steuerausgleich zurück. Dieser Summe liegen 34.120 Beratungen zugrunde.
Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: Wir beraten unsere Mitglieder unkompliziert und kostenlos“, sagt AK-Präsident Günther Goach und ruft zum Steuersparen auf.
Beratung am Telefon
Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK, definiert das Service: „Entweder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart einen Beratungstermin. Unsere Steuerexpertinnen und -experten rufen zurück, und während des Telefonats kann auf Wunsch auch über FinanzOnline der Steuerausgleich erledigt werden.
Kärntenweite telefonische Beratung:
050 477-3002: MO bis DO, 13 bis 16.30 Uhr, und FR, 7:30 bis 12 Uhr
Steuersparen schnell und einfach am Telefon
Bis einschließlich 30. April: auch Freitagnachmittag und Samstag!
Terminvereinbarung online: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer oder am Telefon für Ihre Region: MO bis DO, 7.30 - 16.30 Uhr und FR, 7.30 - 12 Uhr
Unterlagen bereithalten
„Wer beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich von uns erledigt haben möchte, benötigt seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline oder die ID-Austria. Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, braucht zudem Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen“, fasst Sapetschnig zusammen.
Wichtige Abschreibposten
Ab 2024 werden verschiedene Sozialleistungen jährlich an die Teuerung angepasst: Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2024 von 520 Euro auf 572 Euro für ein Kind und von 704 Euro auf 774 Euro für zwei Kinder erhöht. Der Mehrkindzuschlag wurde für 2024 von 254,40 Euro auf 279,60 Euro jährlich erhöht. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2024 bis zu 1.215 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.331 Euro möglich.
Hilfe im Web und mit Broschüren
Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps oder die Broschüren „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ sowie „Steuerrecht kompakt“, all das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
AK-Steuerbilanz für 2024
34.120 Beratungen haben die AK-SteuerexpertInnen 2024 durchgeführt.
27.681 Auskünfte und Durchführungen des Steuerausgleichs fanden am Telefon statt, 4.595-mal wurde der Steuerausgleich im Zuge einer persönlichen Beratung durchgeführt und 1.844-mal wurden schriftliche Anfragen (E-Mails, Briefe, etc.) beantwortet. „In Zeiten der Teuerung wird unsere Hilfe stärker denn je beansprucht und gebraucht. Wir hatten im Jahr 2024 um 1.827 Beratungen mehr als noch 2023“, weist Goach auf einen Anstieg von knapp sechs Prozent hin.
Umgerechnet auf 251 Arbeitstage haben die Steuerexpertinnen und Steuerexperten der AK Kärnten im Vorjahr 136 Termine pro Tag absolviert. Die Steuerexpert durften sich über eine Steuerrückzahlung von insgesamt knapp zwölf Millionen Euro freuen.
„Einfach und unkompliziert haben wir den Großteil der Beratungen direkt am Telefon erledigt, und das zumeist innerhalb einer halben Stunde. Rund 6.700 dieser Beratungen haben unsere Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken durchgeführt“, präzisiert der AK-Präsident und präsentiert eine beeindruckende Bilanz: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 150.606 Beratungen durchgeführt und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 52.737.202 Euro an zu viel geleisteten Steuern zurückgeholt!
Beispiele aus der Beratung
Ein geschiedener Facharbeiter hatte für vier Jahre die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten. Er kam zu den Steuerexpertinnen und Steuerexperten in die AK und ließ sich zur Aufteilung des Familienbonus Plus beraten. Bei der Kontrolle der Bescheide fiel zudem auf, dass neben dem halben Familienbonus Plus auch noch der Unterhaltsabsetzbetrag fehlte und der Mann außerdem noch Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro hatte. Insgesamt erhielt er für vier Jahre eine Gutschrift von rund 5.800 Euro.
Ein Ehepaar mit einem siebenjährigen Kind hat noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Der Mann ist Angestellter und seine Frau hatte die vergangenen Jahre kaum Einkünfte. Die AK hat die Arbeitnehmerveranlagungen für 2019 bis 2023 durchgeführt. Es wurden Familienbonus Plus, Werbungskosten, Alleinverdienerabsetzbetrag und Pendlerpauschale/Pendlereuro geltend gemacht. In Summe konnte die AK für die Jungfamilie rund 14.000 Euro mit Zinsen für diese fünf Jahre vom Finanzamt zurückholen. Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hätte sie nur rund 20 Prozent dieser Summe zurückbekommen.
Foto: AK/Helge Bauer