„Wohnschirm“ sichert eigene vier Wände für 1.000 Kärntnerinnen und Kärntner
„Laut Statistik Austria kämpfen rund 500.000 Menschen in Österreich mit Rückständen bei Miete, Betriebskosten oder Kreditraten. Die Tendenz ist in herausfordernden Zeiten wie diesen steigend. Umso wichtiger ist es, diesen Menschen gezielt und schnell finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie in ihren eigenen vier Wänden bleiben können“, betonte Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner gestern, Montag, im Rahmen einer Pressekonferenz in Klagenfurt. „Dank dem geförderten Wohnbau und dem Mietensenkungsprogramm des Landes weist Kärnten die niedrigsten Mieten Österreichs auf. Für jene Personen, für die Wohnkosten dennoch zur Belastung werden, ist es wichtig, ein breites Auffangnetz zu spannen“, erklärte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig.
Ein konkretes Projekt zur Wohnungssicherung ist der „Wohnschirm“. Dabei handelt es sich um eine Delogierungsprävention, die im Frühjahr 2022 österreichweit an den Start ging. In Kärnten wurden die Volkshilfe und die Caritas mit der Umsetzung des Projektes betraut. „Das Land Kärnten finanziert den beiden Trägervereinen dafür das Personal mit einer Summe von 300.000 Euro jährlich“, informierte Prettner.
Ursprünglich war der „Wohnschirm“ seitens des Sozialministeriums bis Ende 2023 befristet. „Mittlerweile wurde er bis 2026 verlängert“, sagte Prettner. Wobei handelt es sich beim „Wohnschirm“? Er übernimmt Rückstände bei Mieten und Betriebskosten, oder er unterstützt bei der Vermittlung und Übersiedlung in eine neue, leistbare Wohnung. Nach einem Jahr kann Kärnten folgende Bilanz ziehen: „Es wurden insgesamt 2.464 Beratungen durchgeführt und 406 Akte bearbeitet. In Summe wurde 979 Personen geholfen, darunter rund 350 Kindern. Das heißt: Über den Wohnschirm konnten die eigenen vier Wände für knapp 1000 Personen gesichert werden. Dafür wurden 650.000 Euro ausgeschüttet. Damit hat sich der Wohnschirm als äußerst wichtige Maßnahme erwiesen“, sagte Prettner. Anders als im Bund sind in Kärnten auch Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger bezugsberechtigt, wofür das Land die Kosten übernimmt. 80 Personen aus dieser Gruppe wurden im Wohnschirm bereits betreut.
Wie die Sozialreferentin erklärte, sei der „Wohnschirm“ - anders als etwa beim Heizkostenzuschuss oder bei der Inanspruchnahme der HIBL - mit einer Beratung verknüpft. Die Beratenden könnten damit individuell auf die Situation der Betroffenen eingehen. Bevor der „Wohnschirm“ zum Tragen komme, biete das Land Kärnten andere Unterstützungsleistungen an: Etwa die Wohnbeihilfe, die seit der Novellierung am 1.1.2022 jährlich automatisch valorisiert werde. „Damit erhöhen wir jedes Jahr die Zahl der Bezugsberechtigten“, so Prettner. Eine andere wichtige Hilfeleistung sei die HIBL, über die das Land pro Jahr rund 2,5 Millionen Euro ausschüttet. „Ein hoher Anteil davon wird für Mietrückstände oder Betriebskostenrückstände verwendet“, informierte Prettner. Und selbstverständlich würde auch der Kärnten Bonus, der aktuell mit 600 Euro ausbezahlt wird, mithelfen, Wohnungen zu sichern. Zum Kärnten Bonus Plus 2023 gab Prettner folgenden Zwischenstand bekannt: „Seit Beginn der Antragstellungsfrist am 31. Jänner langen pro Tag rund 900 neue Anträge ein. Es ist davon auszugehen, dass - wie prognostiziert - rund 70.000 Haushalte in den Genuss des Kärnten Bonus Plus 2023 gelangen werden.“
Wenn all diese Unterstützungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen und Obdachlosigkeit droht, dann werde mit dem Projekt „zuhause ankommen“ ein weiteres Auffangnetz gespannt: Es handelt sich dabei um ein Projekt, das von der Volkshilfe Kärnten in Kooperation mit der Caritas durchgeführt wird. Mara Lesjak von der Volkshilfe gab dazu folgenden Überblick: „Seit Herbst 2021 konnten 136 Wohnungen vermittelt werden. 291 Menschen werden in ihrer neuen, leistbaren Wohnung betreut und begleitet. 40 Prozent davon sind Kinder, 61 Prozent der erwachsenen Mieter sind Frauen“, erklärte Lesjak. „Bei Frauen spricht man auch von versteckter Obdachlosigkeit. Sie leben beispielsweise in Zweckgemeinschaften oder in prekären Wohnverhältnissen, weil sie aufgrund ihrer Einkommenssituation nichts Anderes finden“, so Lesjak. Den benötigten Wohnraum stellen die 13 gemeinnützigen Bauvereinigungen in Kärnten zur Verfügung.
„Leistbares Wohnen und Wohnversorgung sind ein Grundbedürfnis“, betonte Wohnbaureferentin Schaunig. Um den Wohnbedarf für die Kärntnerinnen und Kärntner sicherzustellen, gebe es im Land einen engen Schulterschluss zwischen Wohnbau- und Sozialreferat. „Über den gemeinnützigen Wohnbau und das Mietensenkungsprogramm gelingt es uns, Preise für Mietwohnungen leistbar zu halten“, berichtete Schaunig. Waren im Jahr 2013 die Genossenschaftsmieten in Kärnten rund 60 Cent pro Quadratmeter günstiger als im Bundesschnitt, so betrug dieser Abstand 2021 bereits einen Euro.
Neben der laufenden Sanierung von bestehenden Wohnbauten wird auch jährlich neuer Wohnraum geschaffen. „Seit 2018 sind rund 1.500 neue gemeinnützige Wohnungen dazugekommen“, so die Wohnbaureferentin. Bei jedem Neubau- oder Reconstructing-Projekt werde gemeinsam mit dem Sozialreferat erhoben, ob es Bedarf für betreubares Wohnen für ältere Personen oder für Wohnverbünde für Menschen mit Behinderung gibt. In größeren Wohnquartieren werden so genannte Kümmerer installiert, die den Bewohnerinnen und Bewohnern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Abschließend erneuerte Schaunig ihren Appell an den Bund, eine effektive Mietzinsobergrenze am Privatsektor einzuziehen. „Von Landesseite aus können wir nur über unser Angebot des gemeinnützigen Wohnbaus preisbremsend wirken, da in Kärnten nur ganz wenige Wohnungen den Richtwerten unterliegen. Diesbezüglich muss es dringend zu einer Gesetzesänderung auf Bundesebene kommen“, so die Wohnbaureferentin.
Foto: Landespressedienst Kärnten