Landtagswahl am 5. März – alle Stimmzettel mit Tippfehler bei Ortsangabe – Leiter der Landeswahlbehörde Platzer beruft Sitzung ein – zusätzliche Kundmachung zum Tippfehler als Sicherheit gegen Wahlanfechtungen
Die Stimmzettel für die Kärntner Landtagswahl am 5. März sind gedruckt, die Briefwahl vorab möglich. „Die Vorbereitungen für die Wahl laufen seit Wochen, leider wurde ein Tippfehler übersehen, in der Langbezeichnung des BFK wurde aus Fresach Friesach.
Auf Grund der Fristen, des Ablaufes und der Briefwahl ist es unmöglich, die Stimmzettel zurück zu rufen, sie neu drucken zu lassen. Ein Austausch der Stimmzettel könnte zudem zu einer Gefährdung des Wahlgeheimnisses all jener Wählerinnen und Wähler führen, die bereits mittels Briefwahl gewählt haben bzw. denen die Briefwahlkarte zugestellt wurde.
Nach juristischer Beurteilung jedoch ist die Partei, um die es sich handelt, für die Wählerinnen und Wähler klar ersichtlich.
Eine Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof unterliegt spezifischen Voraussetzungen mit besonderen Form- und Verfahrensvorschriften und einer erforderlichen Erheblichkeit für den Ausgang der Wahl, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass der Tippfehler nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl führen würde“, so der Leiter der Landeswahlbehörde, Dieter Platzer.
Die Landeswahlbehörde werde laut Platzer jedenfalls in ihrer kommenden Sitzung über mögliche Maßnahmen beraten, um etwaigen Wahlanfechtungen im Vorfeld zu begegnen.
Foto: Mein Klagenfurt