Für ungeimpfte Personen gelten ab heute weitere Lockerungen.
Ins Bekleidungs- oder Schuhgeschäft, zum Elektronikhändler oder zum Friseur: Das alles war Ungeimpften seit längerer Zeit nicht mehr möglich. Ab heute gilt 2G im Handel und bei körpernahen Dienstleistern nicht mehr, auch die Kontrollpflicht ist ab heute gefallen. Was bleibt, ist die FFP2-Maskenpflicht im Handel und bei körpernahen Dienstleistern, diese gilt sowohl für Ungeimpfte als auch für Geimpfte. Bei körpernahen Dienstleistern gilt ab heute 3G, Ungeimpfte benötigen ein negatives Testergebnis.
Für Sport- und Kultureinrichtungen bleibt die 2G-Regel vorerst weiterhin bestehen.