Angekündigt war die Impfpflicht ab 1. Februar, tatsächlich aber wird sie wohl frühestens erst ab 4. Februar starten.
Das Gesetz für die Impfplicht ist mit heutigem Datum, 1. Februar 2022, noch gar nicht in Kraft. Der Bundesrat muss erst am 3. Februar dafür stimmen, wovon auszugehen ist. Die Impfpflicht kann dann also frühestens am 4., spätestens aber am 8. Februar, in Kraft treten.
In Kärnten werden aber schon seit ein paar Tagen Anträge zur Befreiung von der Impfplicht bei den Bezirksverwaltungsbehörden abgegeben, daher ersuchen die Behörden, damit noch zu warten, „da das Gesetz noch nicht kundgemacht wurde, kann eine Eingabe noch nicht erfolgen, es gibt aktuell keine gesetzliche Basis. Die Anträge werden nicht in Evidenz gehalten und auch nicht bearbeitet“.
Foto: Mein Klagenfurt