Laut Gesundheitsministerium verstoßen derzeit rund 1,3 Millionen ungeimpfte Österreicher gegen die Impfpflicht
Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Ausgenommen davon sind Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und bedingt auch Genesene. Befreiungen von der Impfpflicht dürfen nur Ambulanzen von Krankenanstalten, Amtsärzte und Epidemieärzte ausstellen.
Mit welchen Konsequenzen müssen Impfverweigerer nun rechnen?
Bei Nichtbefolgung der Impfpflicht wird im vereinfachten Verfahren eine Strafe bis zu 600 Euro fällig, im ordentlichen Verfahren (nach einem Einspruch) bis zu 3.600 Euro. Tatsächlich gestraft soll aber erst ab dem 16. März werden.
Weitere Infos: Bundesgesetztblatt COVID-19-Impfpflichtgesetz