Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Konsens über Abschaffung der Fütterungspflicht – Grüne fordern Verbot für Abschuss von umherstreifenden Katzen und Hunden
Klagenfurt (22. 2. 2017) - „Der Rechnungshof hat mit seinem Bericht über die Schäden am Wald durch überhöhte Wildstände den Landtag alarmiert, nun sollen Taten gesetzt werden“, kommentiert der Grüne Landtagsabgeordnete und Klubobfraustellvertreter Michael Johann den heutigen Runden Tisch zum Jagdgesetz. „Die Landtagsparteien haben heute in wesentlichen inhaltlichen Fragen Einigkeit erzielt, sodass ein modernes, neues Jagdgesetz in Kärnten in Reichweite liegt.“
Der Wildstand muss sich künftig an der Tragfähigkeit des Biotops bemessen. „Wir wollen wegkommen von einem überkommenen Begriff der Hege, wonach Wild von Gesetzes wegen gefüttert werden MUSS. Denn Wild ist Jahrtausende lang ohne Hilfe des Menschen ausgekommen und braucht keine Fütterung. Das Fütterungsgebot im Jagdgesetz soll zu einer Kann-Bestimmung umgewandelt werden. Nur wo es fachlich gerechtfertigt ist, soll künftig auf Antrag eine Fütterung genehmigt werden“, erklärt Johann. Die Abschussplanung soll unter stärkerer Einbindung der Jagdverwaltungsbeiräte erfolgen, um dem Anliegen der GrundeigentümerInnen nach möglichst geringen Schäden durch Wild besser zu berücksichtigen. Die wildökologische Raumplanung soll verfeinert werden.
Einen möglichen Konfliktpunkt orten die Grünen bei den Wildruhezonen. „Dort wo es fachlich geboten ist, sollen Wildruhezonen möglich sein. Das darf aber nicht dazu führen, Schitourengeher oder Wanderer großflächig aus der Natur auszusperren. Hier müssen der Konsens gesucht werden und zumutbare Umgehungsmöglichkeiten geschaffen werden.“
Den Grünen ist es auch ein Anliegen, dass der derzeit geltende Passus im Jagdgesetz, nach dem umherstreifende Katzen und Hunde abgeschossen werden dürfen, gestrichen wird. Weiter soll das Recht von Jagdschutzorganen, Wilderer festzunehmen aus dem Gesetz gestrichen werden. Dieses Recht wird zwar in der Praxis kaum angewendet – sollte sich ein Jagdschutzorgan darauf berufen, könnte es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. „Das Recht auf Festnahme sollte der Polizei überlassen werden, die dafür entsprechend geschult ist“, so Johann.
Foto: KK