Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Grüne zeigen irritierenden Widerspruch in der Kommunikation des Agrarlandesrates zur Causa HCB auf – Wirtschaftslandesrat für Grenzwertmessung zuständig
Klagenfurt. (05.02.2015) – Die Klubobfrau der Grünen im Kärntner Landtag, Barbara Lesjak, verwies heute anlässlich ihrer Rede im Rahmen der Aktuellen Stunde der Landtagssitzung zum Thema „Konsequenzen aus dem HCB-Skandal – Umweltkontrolle verbessern“ auf einen brisanten Widerspruch in der Kommunikation seitens LR Benger zum Thema HCB.
„Bisher beteuerte Landesrat Benger stets, in der Nacht vom 25. auf den 26. November 2014 erstmals von den erhöhten HCB-Werten erfahren zu haben und danach gemäß „seiner ethischen, moralischen und rechtlichen Verpflichtung“ am selben Tag die Öffentlichkeit informiert zu haben. Aus dem den Landtag vorliegenden Zwischenbericht der internen Revision des Amtes der Kärntner Landesregierung geht jedoch hervor, dass die Abteilung 10/Landwirtschaft und der Leiter der Abt. 5/UA Veterinärwesen bereits am 15.5.2014 vom Büro des Landesrates für Landwirtschaft, DI Benger, informiert wurden, dass ab der darauf folgenden Woche von der Landwirtschaftskammer Bodenproben gezogen werden. Was ist nun also die Wahrheit? Der Bericht der internen Revision des Amtes der Kärntner Landesregierung oder aber die Beteuerungen von Landesrat Benger?“, so Klubobfrau Lesjak.
Lesjak forderte weiters, die Umweltkontrolle in Zukunft zu verstärken und dafür die faktischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen: „Jede Krise birgt auch Chancen in sich. Das Ziel muss nun lauten: „Saubere Umwelt, saubere Industrie, saubere Politik! Das geht nur durch mehr Kontrolle und Transparenz seitens der Behörden, der Industrie sowie der Politik. Ein erster Schritt dazu, der unmittelbar gesetzt werden muss, ist die Implementierung eines unabhängigen und weisungsfreien Umweltanwaltes.“
Michael Johann, grünes Mitglied des HCB-Untersuchungsausschusses, verwies in seiner Rede auf ein weiteres brisantes Detail: „Wenn es um die Emissionsmessungen der seitens der BH St. Veit dem Zementwerk Wietersdorfer vorgegebenen Grenzwerte ging, so war dafür - da es sich um einen Bescheid nach der Gewerbeordnung handelt - der jeweilige Wirtschaftslandesrat zuständig. Dies waren im relevanten Zeitraum die VP-Landesräte Martinz, Rumpold, Waldner und Benger. Diese waren auch für die Weitergabe der Messwerte an die Kärntner Landesregierung zuständig.“
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv