Presseaussendung von:Die Freiheitlichen in Kärnten
LR Ragger: "Wenn Rot-Kreuz-Führung klagt, ist das gut für Aufklärung"
Der Kärntner Sozialreferent LR Mag. Christian Ragger begrüßt es, dass die Rot-Kreuz-Führung eine Klage gegen ihn und LHStv. Kurt Scheuch einbringt. "Das ist gut für die Aufklärung der Betrugsaffäre um den Betriebsratsobmann Anton Kalidz, der im dringenden Verdacht steht, Rot-Kreuz-Mitarbeiter und Wüstenrot-Kunden um drei Millionen Euro betrogen zu haben". Denn ein Gerichtsverfahren biete die Möglichkeit, offene Fragen in dieser Causa mit Hilfe von Beweisanträgen zu klären.
Für Ragger ist es erstaunlich, wie kühl RK-Präsident Peter Ambrozy es hinnahm, dass auch Rot-Kreuz-Mitarbeiter um ihre ganzen Ersparnisse geprellt wurden. "Er bedauert es und das war`s! Keine weitere Hilfestellung für die Opfer und es wird vollkommen ausgeblendet, wie im Roten Kreuz ein Milieu entstehen konnte, welches den Betrug begünstigt hat", erklärt Ragger. Er verweist auf Zeitungsberichte, wonach sich Rot-Kreuz-Mitarbeiter darüber beklagten, dass ihnen auf Betreiben von Kalidz Gelder vom Lohn abgezogen worden seien. Das Auffallende: Die betrügerischen Geschäfte liefen zu einem guten Teil über das Büro des Gewerkschafters beim Roten Kreuz und zu den normalen Geschäftszeiten. Opfer wunderten sich, warum ihre Telefongespräche ins Rote Kreuz umgeleitet wurden. "Es wäre angebracht, dass auch der Rot-Kreuz-Präsident selbstkritisch prüft, wie die Rot-Kreuz-Zentrale zur Drehscheibe für einen groß angelegten Serienbetrug werden konnte", meint Ragger.
Der Täter hat mit der Reputation als SP-Betriebsratsobmann, als SP-AK-Funktionär und als Rot-Kreuz-Mann seine Opfer ins finanzielle Verderben gelockt. Bei der Hotline der Sozialabteilung wurden viele tragische Schicksale aufgrund des Betruges offenbar. Eine Frau, welcher der Betriebsrat 200.000 Euro herausgelockt hatte, ist seit dem Platzen der Affäre im Krankenhaus. Das Land hat den Opfern eine kostenlose Rechtsberatung angeboten und übernimmt Kosten der Recherche. Eine Anwältin klärt im Auftrag der Opfer, ob Vermögen für einen Schadenersatz vorhanden ist und ob etwaige Klagen Aussicht auf Erfolg haben können.
Da Kalidz nach den bisher bekannten Fakten versucht habe, alle Leute in seinem Umkreis zu betrügen, müsse auch zweifelsfrei festgestellt werden, dass er keine Möglichkeit hatte, Spendengelder des Roten Kreuzes zu "veranlagen". Die Aussagen der Rot-Kreuz-Führung, dass das nicht geschehen sei, seien zwar positiv, aber das sollte auch belegt werden. Bisher habe sich die Rot-Kreuz-Führung beharrlich geweigert, dass über diesen Gebarungsbereich Prüfern Einsicht gewährt werde, so Ragger. Da gehe es um über drei Millionen Euro jährlich, betont er abschließend.
Foto: kk