Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Landtag soll heute Landesregierung dazu auffordern, Gesetzesnovellierungen zu erarbeiten, die in Wien gerade einem Prüfverfahren unterzogen werden: „Nachlässige Gesetzgebung von FPK/ÖVP!“
Klagenfurt (10.02.11) – Zur heutigen Landtagssitzung stellt Grünen-Landtagsabgeordnete Dr. Barbara Lesjak fest, dass die von der Regierungskoalition vorgesehenen Novellierungen zum Landes-Sicherheitspolizeigesetzes („Bettelverbot-Neu“) wortgleich aus den Wiener Bestimmungen zum Bettelverbot übernommen wurden. Die Novellierungen wurden als Initiativantrag von der FPK im Rechtsausschuss eingebracht.
Dass das Wiener Gesetz gerade einem Gesetzprüfungsverfahren beim VfGH unterzogen wird, hat sich anscheinend noch nicht bis zur Regierungsbank durchgesprochen: „Es ist noch lange nicht gesagt, dass das Wiener Gesetz in seiner jetzigen Form bestehen bleibt. Daher ist es für mich völlig unverständlich, dass FPK und ÖVP die Bestimmungen einfach von Wien abschreiben, obwohl dort ein Gesetzprüfungsverfahren anhängig ist“ legt Lesjak offen.
Die Novellierungen, die heute der Landesregierung zur Umsetzung empfohlen werden sollen, seien jedenfalls ein Ausfluss des Demokratieverständnisses von Blau/Schwarz: „Anstatt im Landtag eine seriöse Debatte über ein Bettelverbot zuzulassen, umgeht die Koalition lieber jegliche demokratische Diskussion über Gesetze mit Initiativanträgen in den Ausschüssen. Auch auf die so wichtige, breite Begutachtung von Gesetzen wurde in der Vergangenheit immer öfter verzichtet. Die Gesetzgebung ist dementsprechend schludrig und nachlässig, wie man nun am abgeschriebenen Bettelverbot sehen kann“ schließt Lesjak.
Foto: Grüne Kärnten