Presseaussendung von: Stadträtin Christine Jeremias
Jugendstadträtin Jeremias zeigt sich über Erfolg der Lernhilfe erfreut. Angebot soll in Zukunft noch ausgeweitet werden.
Klagenfurt (LPD). Die Kärntner Landesregierung hat heute, Dienstag, beschlossen, die im aktuellen Bundesbudget enthaltenen Kürzungen der Familienbeihilfe als verfassungswidrig anzufechten. Dies gab Landeshauptmann Gerhard Dörfler beim Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt. Auch die Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Pensionisten wird vor dem Verfassungsgerichtshof beeinsprucht.
Kritisiert wird, dass Familien generell und vielfach nachteilig betroffen seien. So würden in bestimmten Familienkonstellationen diese Kürzungen zu außergewöhnlichen Härten führen. Vor allem die Herabsetzung der Altergrenze für den Familienbeihilfenanspruch, die Reduktion des Mehrkindzuschlages um fast die Hälfte, der Entfall der 13. Familienbeihilfe für über 15-Jährige und Kinder unter sechs Jahren würden Familien mit mehreren Kindern vor große finanzielle Probleme stellen. Zusätzlich verschärft würden die Kürzungen durch den Umstand, dass an den Familienbeihilfenanspruch eine Reihe weiterer Ansprüche wie der Kinder- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Kinderfreibetrag oder die Mitversicherung anknüpfen.
Diese Kürzungen der Familienbeihilfeansprüche würden eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Unterhaltspflichtigen gegenüber Personen, die keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben, bedeuten.
Außerdem könne darin eine verfassungswidrige Verletzung des Vertrauensschutzes gesehen werden. Dies gelte ebenso für die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Pensionisten.
Foto: Stadtpresse/Burgstaller