Presseaussendung von: Christian Jäger
Die Reaktionen verschiedener politischen Führungspersönlichkeiten auf die Anklageerhebung gegen LR Uwe Scheuch waren vorherzusehen und sind in der Forderung der Niederlegung der Ämter bis zur Klärung durch ein ordentliches Gericht sicher auch moralisch begründet.
Auch wenn ich bestimmt kein Freund des Herrn Scheuch bin, die moralische Vertretbarkeit steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Diese kann er nur selber entscheiden und kann vom Wähler bei der nächsten Wahl "honoriert" werden.
Rechtlich gesehen gilt die Strafprozessordnung. Und in dieser findet sich folgender Text wieder: "Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig" Dieser §8 ist eine bedeutende Errungenschaft eines Rechtsstaates. Leider wird er durch die Medien und auch wie in diesem Fall durch die politischen Gegner immer wieder übergangen.
Es scheint in dieser Republik mittlerweile zum guten Ton zu gehören Personen mit anderweitigen politischen Einstellungen einseitig vor zu verurteilen. Sollte ein ordentliches Gerichtsverfahren eine schuldhafte und strafbare Handlung des Herrn Scheuch feststellen und diese verurteilen, ist er sicher nicht mehr als Mandatar und schon gar nicht als Landesrat tragbar. Solange dies aber nicht der Fall ist, kann er seine Tätigkeit jedoch ausführen.
Besonders stutzig macht mich die Verhaltensweise des gf. Landesobmannes NR Stefan Petzner in dieser Causa. Selber vor kurzem einer strafrechtlich relevanten Tat angeklagt, die nur wegen eines Formfehlers, welcher im Zuge seiner Immunitätsaufhebung passierte, schwingt er jetzt die Moralkeule. Das Sprichwort, " Wer im Glashaus sitzt... " sollte ihm doch zu denken geben und wenn er es mit Anstand und Charakter ernst meint, könnte er doch bis zur Klärung durch ein ordentliches Gericht sein Mandat im Nationalrat niederlegen. Aber zu dieser Einsicht ist er bis heute noch nicht gelangt, wenn es um seinen wohl erklärten größten Widersacher in den Reihen der FPK geht.