Presseaussendung von: SPÖ-Landtagsklub Kärnten
Mit der menschverachtenden Verschärfung des Bettelverbots, vorerst im zuständigen Ausschuss im Landtag, sorgt die blau-schwarze Koalition für Rechtsunsicherheit bei ehrenamtlichen Helfern, beim Ausüben von altem Brauchtum und bei Opfergeldsammlern in der Kirche.
„Es handelt sich hier um Anlassgesetzgebung, die leider auch den Spenden sammelnden freiwilligen Helfern des Roten Kreuzes, der Feuerwehren und an altem Brauchtum nicht spurlos vorübergehen wird“, untermauerte SPÖ-Klubobmann Reinhart Rohr das Nein der SPÖ Kärnten zur Verschärfung des Bettelverbotes heute im Rechts- und Verfassungsausschuss des Landtages.
So lautet es im Gesetzesentwurf:
… wer an einem öffentlichen Ort oder von Haus zu Haus in aufdringlicher…oder gewerbsmäßiger Weise oder als Beteiligter an einer organisierten Gruppe um Geld oder geldwerte Sachen für sich oder andere bettelt, oder eine unmündige minderjährige Person oder einen Menschen mit Behinderung zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung.“
„Wo ist da die Grenze, macht sich ein Messner, der am Sonntag mit dem Klingelbeutel durch die Kirche geht um das Opfergeld einzusammeln strafbar? Gegen aggressives Betteln, dem hier entgegengewirkt werden soll, besteht ohnehin bereits ein Gesetz. Wir spielen bei der populistischen Politik von FPK und ÖVP mit Sicherheit nicht mit“, schließt Rohr.
Foto: SPÖ Kärnten