Pressemeldungen Dezember 2025
Silvesterfeuerwerk in Klagenfurt zwischen 23:30 und 00:30 Uhr erlaubt
Der Jahresausklang wird gerne gebührend gefeiert. Zu unserer Tradition zählen dabei auch das Schießen von Silvesterfeuerwerken. Es gilt daher auch heuer wieder die Kleinfeuerwerksverordnung. Diese besagt, dass in der Silvesternacht in der Zeit von 23:30 und 00:30 Uhr die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 erlaubt sind. Nicht erlaubt ist die Verwendung von Kleinfeuerwerken in geschlossenen Räumen und innerhalb der Entfernung von 200 Metern von Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen.
„Die Silvesterraketen sind jedes Jahr das Highlight zu unserem Jahresabschluss. Es gehört zum Brauchtum und hat Tradition. Dennoch appelliere ich an die Bevölkerung, die vorgegebenen Zeiten einzuhalten. Bitte nehmt Rücksicht auf ältere Mitbürger, Tiere und die Umwelt, damit das Feiern in harmonischer und respektvoller Weise geschieht“, so Bürgermeister Christian Scheider.
Hält man sich nicht an die Zeiten, begeht man eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet werden kann.
Alle Informationen zur Kleinfeuerwerksverordnung finden Sie auch auf der Website der Stadt Klagenfurt: www.klagenfurt.at/stadtverwaltung/rechtsinformationen