Pressemeldungen Dezember 2025
Entschädigung für 380-kV-Leitung: 100.000 Euro pro Kilometer für Kärntner Gemeinden
Die Entschädigung für Gemeinden entlang der geplanten 380-kV-Leitung sorgt für politische Diskussionen. SPÖ und ÖVP fordern, dass Kärntner Gemeinden fair entschädigt werden. Konkret geht es um Ausgleichszahlungen für die Belastungen durch die Hochspannungsleitung.
Hintergrund ist ein Vergleich mit Salzburg. Dort hat die Austrian Power Grid im Zuge der Errichtung der 380-kV-Leitung zwischen St. Peter am Hart und dem Umspannwerk Tauern den betroffenen Gemeinden rund 70.000 Euro pro Kilometer ausbezahlt. Nun steht jedoch im Raum, dass der Bund bei der Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes nur mehr 20.000 Euro pro Kilometer als Entschädigung festlegen will.
SPÖ Klubobmann Herwig Seiser kritisiert diese Pläne scharf. „Kärnten ist nicht weniger wert als Salzburg. Die Landschaft ist nicht weniger schön, die Natur ist nicht weniger schützenswert und vor allem sind die Kärntnerinnen und Kärntner nicht weniger wert als die Salzburgerinnen und Salzburger. Wenn der Bund tatsächlich nur 20.000 Euro pro Kilometer Leitungslänge als Entschädigung für die 380-kV-Leitung vorsieht, dann ist das der blanke Hohn. Wir erwarten uns 100.000 Euro. Das wären umgerechnet knapp 20 Millionen Euro für die betroffenen Kärntner Gemeinden“, so Seiser. Die Forderung von 100.000 Euro pro Kilometer ergibt sich laut SPÖ aus der Inflationsanpassung der früher in Salzburg gezahlten 70.000 Euro.
Auch ÖVP Klubobmann Markus Malle unterstützt die Forderung. „Wir erwarten uns, dass Kärnten nicht schlechter gestellt wird als andere Bundesländer – das gebietet die Fairness. Die Gleichbehandlung mit Salzburg ist das Mindeste, das sich die Kärntnerinnen und Kärntner erwarten können.“ Für Malle wäre es unverständlich und nicht akzeptabel, wenn eine niedrigere Entschädigung gesetzlich festgeschrieben würde. „In der heutigen Landtagssitzung machen wir als Koalition unmissverständlich klar, dass wir eine Schlechterstellung Kärntens nicht einfach hinnehmen werden.“
Zum Abschluss richtet Seiser klare Worte an den Bund. „Wenn es der Bund regelt, soll er in unserem Sinne regeln. Falls nicht, soll er die Finger davon lassen. Dann machen wir das selbst in Form eines Landesgesetzes.“