Keine Parkgebühren während des Lockdown in der Landeshauptstadt ab 29. Dezember. Es gilt aber weiterhin die gekennzeichnete maximale Parkdauer von bis zu drei Stunden.
Für die Zeit des harten Lockdown entfällt in der Landeshauptstadt die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen. Die Parkgebühren werden in den gebührenpflichtigen Zonen inklusive der grünen Zonen ab morgen, 29. Dezember 2020, bis einschließlich 16. Jänner 2021 aufgehoben. Nach wie vor gilt dabei die gekennzeichnete maximale Parkdauer von bis zu drei Stunden. Das Kennzeichnen der Ankunftszeit durch beispielsweise einer Parkuhr ist daher in Kurzparkzonen weiterhin notwendig
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