Umsetzung mittels Verordnung und Managementplan bringt Rechtssicherheit und Klarheit für die Betroffenen. LK Kärnten fordert nun praxistaugliche Umsetzung.
„Unser Einsatz hat sich ausgezahlt!“, kommentiert LK-Präsident Johann Mößler den heutigen Beschluss der Landesregierung, mit dem die noch offenen 15 Natura 2000-Waldgebiete in Kärnten nominiert wurden. Nachdem klar war, dass eine Verschiebung der Ausweisung für die EU-Kommission nicht in Frage kommt, haben Landwirtschaftskammer und Vertreter der ARGE Natura 2000 – einem Zusammenschluss betroffener Grundeigentümer – intensiv mit der Landesregierung um eine annehmbare Lösung gerungen. Im vorliegenden Ergebnis sieht der LK-Präsident den positiven Beweis dafür, was in Sachen Naturschutz alles möglich ist, wenn Bäuerinnen und Bauern auf Augenhöhe eingebunden werden.
Regierungsprogramm als Basis
Grundlage für die Einigung war das Regierungsprogramm des Landes, in dem nicht zuletzt auf Initiative der LK Kärnten festgelegt werden konnte, dass die Grundeigentümer vor der Gebietsnominierung wissen müssen, was eine Ausweisung für sie bedeutet. „Mit den beiden Umsetzungsinstrumenten Verordnung und Melde-Managementplan herrschen für die Grundeigentümer nun Klarheit und Rechtssicherheit. Damit sind zwei Kernforderungen der LK Kärnten erfüllt,“ erklärt Mößler. Erfreulich sei weiters auch, dass sich die Landesregierung in den Verordnungen dezidiert für eine zeitgemäße, dem Stand der Technik entsprechende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung in den Schutzgebieten ausspricht.
Wertschätzung für die Grundeigentümer
Zukünftige Änderungen in den Verordnungen oder Managementplänen bedürfen der Einbindung bzw. sogar Zustimmung der Betroffenen. „Das bedeutet Wertschätzung jenen gegenüber, die mit ihrer harten Arbeit die Natur erhalten!“, hebt Mößler hervor, der damit ein neues Kapitel Kärntner Naturschutzpolitik aufgeschlagen sieht. Auch dass in den Natura 2000-Verordnungen der Vertragsnaturschutz als zentrales Umsetzungsinstrument für zukünftige Maßnahmen festgeschrieben werden konnte, wertet der LK-Präsident als Erfolg. Dies bedeutet, dass, sollte es überhaupt zu zusätzlichen Auflagen kommen, die Grundeigentümer für diese zu entschädigen sind.
Abschließend dankt Mößler den Grundeigentümervertretern für ihren ehrenamtlichen Einsatz und der zuständigen Landesrätin Mag. Sara Schaar für die konsensuale Einbindung der Grundbesitzer und der Experten der LK. „Damit ist eine Einigung gelungen, die vor einem Jahr noch als unmöglich galt. Jetzt erwarte ich mir, dass das Vereinbarte auch hält, was es verspricht. Denn nur das zählt am Ende des Tages!“, betont Mößler abschließend.
Foto: LK/Helge Bauer
Presseaussendung von: Landwirtschaftskammer Kärnten