Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Obex-Mischitz: Mehrausgaben der Bundesländer und Gemeinden bei Flüchtlingsunterbringung sollen bei Finanzausgleich-sverhandlungen berücksichtigt und nicht Maastricht-Kriterien zugerechnet werden
Die SPÖ hat in der heutigen Landtagssitzung einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, in Verhandlungen mit der Bundesregierung sicherzustellen, dass die Aufwendungen jener Gemeinden und Bundesländer, die ihnen durch Flüchtlingsbetreuung entstehen, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017 entsprechend berücksichtigt werden und diese Aufwendungen bei der Berechnung der Defizitkriterien des Maastricht-Vertrages nicht angerechnet werden, informiert SPÖ-Flüchtlingssprecherin LAbg. Ines Obex-Mischitz.
Alle Bundesländer und alle österreichischen Gemeinden, die ihrer humanitären Verpflichtung im Zuge der Unterbringung von Flüchtlingen nachkommen und dafür auch höhere finanziellen Aufwendungen auf sich nehmen, sollen dafür auch entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen finden, so Obex-Mischitz.
„Belastungen aus der Flüchtlingskrise müssen unter den Bundesländern und Gemeinden solidarisch aufgeteilt werden“, so Obex-Mischitz.
Hinsichtlich der Forderung, die Aufwendungen für die Flüchtlingsbetreuung nicht den Maastricht-Kriterien zuzurechnen, verweist Obex-Mischitz auf gleichlautende Bestrebungen des Landeshauptmannes von Kärnten, Peter Kaiser, auf EU-Ebene, die entsprechend auch auf die Mehrausgaben der Gemeinden anzuwenden seien.
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