Presseaussendung von: Grüner Landtagsklub
Neues Gesetz bringt mehr Kontrollmöglichkeiten und sichert Unabhängigkeit sowie Transparenz
Klagenfurt. (09.12.2015) - „Der vermeintlich zahnlose Tiger, den es bisher gab, bekommt neuen Biss. Der Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages hat heute, Mittwoch, das neue Untersuchungsausschussgesetz beschlossen. Der Landtag wird mit diesem neuen Gesetz in seiner Kontrollfunktion gestärkt, die Rechte und Möglichkeiten der kleineren Parteien, die im Landtag vertreten sind, werden ausgeweitet“, berichtet Klubobfrau Barbara Lesjak von den Grünen.
Lesjak: „Wichtige Eckpunkte des neuen Gesetzes sind: Der U-Ausschuss kann künftig von einer Minderheit im Landtag eingesetzt werden, die Opposition hat das Recht den/die VorsitzendeN zu nominieren. Der unabhängige Rechtsbeistand wird mit mehr Rechten und Pflichten ausgestattet. Dieser verfasst in Zukunft den Feststellungsbericht, der bzw. die VorsitzendeR des U-Ausschusses nimmt die politische Bewertung vor. Neu ist, dass Zeugen auch mit Zwangsmitteln zum Erscheinen vor dem Ausschuss bewegt werden können. Die Laufzeit eines U-Ausschusses wird zeitlich auf maximal 18 Monate begrenzt.“
„Die Erfahrungen aus dem Hypo-U-Ausschuss sowie aus dem Seen-U-Ausschuss, die beide von uns Grünen geleitet wurden und im Rahmen derer millionenschwere Skandale aufgedeckt wurden, sind in das neue Gesetz eingeflossen. Das neue Gesetz trägt daher eindeutig eine grüne Handschrift. Kärnten hat somit ein weiteres Instrument geschaffen, der Korruption und Freunderlwirtschaft den Riegel vorzuschieben“, schließt Lesjak.
Foto: Grüne Kärnten