 Pressemeldungen Dezember 2013
 Pressemeldungen Dezember 2013  UVS hebt Bescheide für Automatenglücksspiel auf
 UVS hebt Bescheide für Automatenglücksspiel auf 
    Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Reduzierung und Neuregelung des Kärntner Marktes nun ungewiss
Klagenfurt (LPD). Die Neuregelung und Reduzierung des Kleinen Glücksspiels in Kärnten ist nach einer Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates ungewiss.
Der UVS hob in dieser Woche die  entsprechenden Bescheide auf, welche die Landesregierung im Februar  erlassen hatte. Der jetzt zuständige Referent Landesrat Christian Ragger  kündigte am Freitag an, dass er dem Regierungskollegium bei dessen  erster Sitzung 2014 alle möglichen Konsequenzen der UVS-Entscheidung  vorlegen wird. Denkbar wäre u.a. eine Berufung beim  Verwaltungsgerichtshof.
An den Senat hatte sich „Merkur“, eine  Tochterfirma des größten deutschen Glücksspielunternehmens Gauselmann,  gewendet. Sie hatte keine Genehmigung zum Aufstellen von  Glücksspielautomaten erhalten, sondern nur die beiden Firmen „Novomatic“  und „Amatic“. Der Grund dafür sei ein unzureichender Nachweis von  Haftungs- und Garantiekapital gewesen, der UVS habe diesen jetzt aber  als nicht stichhaltig eingeschätzt.
Mit 1.1.2015 ändert sich die  Gesetzeslage für das Kleine Glücksspiel. Kärnten hat den Markt für  Automatenglücksspiel reguliert und einen strengen Spielerschutz  eingeführt. Es wären nur mehr 465 Glücksspielautomaten zugelassen, über  300 weniger als derzeit. „Es ist nun in der Berufungsfrist rechtlich zu  prüfen, ob und wie die Entscheidung des UVS diese notwendige und  sinnvolle Regulierung beeinflusst und wie das Land richtig reagieren  soll“, sagt Ragger. 
Die Causa dürfte in jedem Fall vor dem  Verwaltungsgerichtshof  landen, weil „Novomatic“ und „Amatic“, die von  der Bescheid-Aufhebung betroffen sind, den Gang zum Höchstgericht  angekündigt haben. 
Foto: Büro LR Ragger