Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Heutiger RVI-Ausschuss beschäftigte sich mit Antrag betreffend „Zivilstreifen gegen Bettlerkriminalität“. Grüne: FPK-Vorschlag „kurzsichtig und unmenschlich“, Differenzierung zwischen Straßenbettlern und Hintermännern unbedingt notwendig. Vertreter der Exekutive konnte FPK-Argumentation nicht bestätigen.
Klagenfurt (07.12.10) – Der heutige RVI-Ausschuss (Ausschuss für Rechts-, Verfassungs-, Föderalismus-, Volksgruppen-, Flüchtlings- und Immunitätsangelegenheiten) im Kärntner Landtag beschäftigte sich unter anderem mit einer durchaus brisanten Causa: so hat die FPK-Fraktion einen Antrag betreffend „Zivilstreifen gegen Bettlerkriminalität“ in den Ausschuss eingebracht.
Demnach sollen „vermehrt Zivilstreifen der Polizei gegen die organisierte, aggressive Bettlerkriminalität zum Einsatz kommen“. In der Begründung des Antrags zeichnet die FPK das Bild von Bettlern, die Passantinnen und Passanten „aggressiv bettelnd nacheilen“ und damit „das Ortsbild vieler Kärntner Ortskerne prägen“. Eine Ansicht, die der Vertreter der Exekutive im Ausschuss heute nicht teilen konnte. Seinen Aussagen zufolge kommt es in Kärnten nur zu punktuell aggressiven Bettelverhalten. Der Ausschuss wurde daraufhin unterbrochen.
Für Rolf Holub, Landessprecher der Grünen Kärnten, erkennt in dem heute behandelnden Antrag eine typische FPK-Gesetzgebung: „Anstatt gründlich über die ganze Causa nachzudenken, wird wieder einmal nur die populistische Keule ausgepackt. Denn anstatt das Problem wirklich an der Wurzel zu packen und gegen das wahre Übel – die Hintermänner der organisierten Bettlerei – vorzugehen, sollen nun die in zumeist bitterarmen Verhältnissen lebenden Straßenbettler härter und effizienter bestraft werden können. Solche Maßnahmen sind nicht nur kurzsichtig, sondern auch menschlich nicht zu vertreten“ so Holub, der eine klare Differenzierung zwischen den Bettlern und den Hintermännern fordert, anstatt mit einer wilden Law-and-Order-Politik um sich zu schlagen.
Denn so schrecklich es auch sein mag: Es muss Menschen erlaubt sein, sich auf die Straße zu stellen und auf Zuwendungen zu hoffen: „Die aggressive Form des Bettelns ist dabei natürlich abzulehnen. Fälle wie Nötigung regelt aber klipp und klar das Strafgesetz, dazu braucht es keine verdeckten Polizisten, die nach eigenem Ermessen gegen die Ärmsten der Armen vorgehen. Und das sind Straßenbettler, auch wenn sie einer Organisation angehören“ schließt Holub.
Foto: Mein Klagenfurt/Sonya Konitsch