Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
Rund 10.000 holten sich bereits den Teuerungsausgleich
LH Dörfler und LR Dobernig ziehen Zwischenbilanz - Auszahlungen in den Bürgerbüros noch bis 26. Feber - Anträge für Kontoüberweisung bis Mitte März möglich
Klagenfurt (LPD). Rund 10.000 Kärntnerinnen und Kärntner haben sich bisher den Teuerungsausgleich persönlich abgeholt, dazu kommen noch 3.000 schriftliche Anträge. Diese Zwischenbilanz konnten heute, Mittwoch, Landeshauptmann Gerhard Dörfler und Finanzlandesrat Harald Dobernig ziehen. Gestern, Dienstag, fand im KUSS Wolfsberg die letzte Bezirksauszahlungsaktion statt, bei der auch der Landeshauptmann vorbeischaute. Bis 26. Feber können Anspruchsberechtigte noch zur Auszahlung in die Bürgerbüros in Klagenfurt und Villach kommen (Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 15.00 Uhr). Anträge für die Überweisung des Teuerungsausgleichs auf das Konto können bis Mitte März eingebracht werden.
Dörfler und Dobernig bezeichnen den Teuerungsausgleich als wichtige Maßnahme zur Stärkung der Kaufkraft und Beitrag zur Lebenssicherung für jene Menschen, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. "Die Auszahlaktionen geben den Menschen auch die Möglichkeit, mit uns direkt in Kontakt zu treten, uns ihre Sorgen und Anliegen vorzubringen", sagt der Landeshauptmann. Dörfler und Dobernig danken auch dem Team um Bürgerbüroleiter Siegfried Wuzella für die rasche und herzliche Abwicklung der Auszahlungen.
Groß war der Zuspruch bei den Auszahlungsaktionen in den Bezirken: In Villach haben sich 1.294 Menschen den Teuerungsausgleich abgeholt, in Völkermarkt waren es 728, in Spittal 775, in Feldkirchen 593, in Hermagor 306, in St. Veit 751 und in Wolfsberg 798.
Für den Teuerungsausgleich anspruchsberechtigt sind folgende Kärntnerinnen und Kärntner, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Kärnten haben: Pensionisten mit Ausgleichszulage, Bezieher der allgemeinen Wohnbeihilfe, Bezieherinnen des Kärntner Müttergeldes und Bezieher des Kärntner Familienzuschusses. Der Teuerungs-Ausgleich beträgt pro anspruchsberechtigter Person einmalig 100 Euro. Bei mindestens drei minderjährigen Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben, erhält man einmalig einen Zuschlag von 50 Euro. Diese 150 Euro wurden bisher an insgesamt 500 Personen ausgezahlt.
Alle wichtigen Informationen gibt es unter www.ktn.gv.at sowie unter der Bürgerbüro-Hotline 0800-201 210.
Foto: LPD