Presseaussendung von: AK Kärnten
Alle Arbeitnehmer, die den Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2004 noch nicht gemacht haben, haben nur noch bis 31. Dezember die Möglichkeit dazu, erinnert die ARBEITERKAMMER. Die Arbeitnehmerveranlagung kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden und zahlt sich auch für Geringverdiener aus.
Insbesondere Alleinverdiener/Alleinerzieher, Lehrlinge, Pendler sowie Beschäftigte, die während des Jahres den Dienstgeber gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben, profitieren von der Arbeitnehmerveranlagung. Auch für jemanden, der „nur“ den Kirchenbeitrag absetzen kann (ab 2009 sind erstmals 200 Euro möglich) zahlt sich ein Lohnsteuerausgleich aus.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollten in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich machen, rät die AK. Sie können die sogenannte Negativsteuer zurückholen. Dabei werden zehn Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 110 Euro, vom Finanzamt ausbezahlt. Wer die Voraussetzung für die Pendlerpauschale erfüllt, kann sogar bis zu 240 Euro zurück bekommen.
„Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht auszahlt. Dabei ist ein Steuerguthaben fast immer drin“, appelliert Steuerexperte Dr. Bernhard SAPETSCHNIG an die Beschäftigten, diese letzte Chance für das Jahr 2004 zu nutzen. Wer Hilfe beim Lohnsteuerausgleich braucht, kann sich jederzeit an die AK-Experten wenden.
AK-Hotline 050 477-3000