Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Neues Chancengleichheitsgesetz ist ein Meilenstein
Klagenfurt (LPD). Der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderung" wurde von der World Health Organisation (WHO) im Jahre 1992 ins Leben gerufen. Dieser Tag soll dazu genützt werden, die Bevölkerung zu sensibilisieren und auf die Probleme der Menschen mit Behinderung hinzuweisen. Rund zehn Prozent der Bevölkerung haben eine "Behinderung" und es gilt, die Menschen nicht allein zu lassen. Aus diesem Grund fand vergangenen Donnerstag eine von Sozialreferent LR Christian Ragger und der Behindertenanwältin des Landes, Isabella Scheiflinger, initiierte Landesenquete in Villach statt.
Ragger betonte in seiner Eröffnungsrede, dass das neue Chancengleichheitsgesetz ein großer Meilenstein für Kärntens Menschen mit Behinderung sei. "Erstmals sind alle Anliegen von Menschen mit Behinderung in einem Gesetz zusammengefasst. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen", erklärte Ragger. Damit nehme Kärnten österreichweit eine Vorreiterrolle ein.
Großes Augenmerk werde er auch weiterhin darauf richten, dass beeinträchtigte Menschen eine Beschäftigung finden. "Wir müssen uns im Klaren sein, dass dies nur ein stetes Bemühen sein kann und dass es meist nur kleine Erfolge gibt, solange sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht grundlegend zum Positiven verändert".
"Die veränderte gesellschaftliche Entwicklung und die Komplexität, die eine Behinderung nach sich bringen kann, stellen den Sozialreferenten vor eine große Herausforderung, die gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung geregelt werden muss", erklärte Scheiflinger. Bei künftigen Lösungskonzepten sollte auch die Chance einer länderübergreifenden Zusammenarbeit erkannt und genutzt werden. Um diesen Prozess zu unterstützen, wird eine Expertengruppe, zu der auch die Behindertenanwältin gehört, den Sozialreferenten beraten und auch den Umsetzungsprozess des neuen Kärntner Chancengleichheitsgesetzes begleiten
Foto: Büro LR Ragger