Presseaussendung von: AK-Kärnten
(AK) – Als Raubzug zu Lasten der Arbeitnehmer bezeichnen ARBEITER-KAMMER und ÖGB die von der Landesregierung beschlossene Kürzung der Mittel für die Arbeitnehmerförderung.
Damit wird die Hälfte der bisher geför-derten Pendler künftig keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung haben. Betroffen sind vor allem Bezieher niedriger Einkommen. AK und ÖGB kündigen Protestaktionen an.
Die Arbeitnehmerförderung des Landes (ANF) umfasst neben dem Fahrtkostenzu-schuss für Pendler auch einen Wohnbauzuschuss und einen Bildungsscheck für berufliche Weiterbildung. Die Förderungen werden seit 1985 im Auftrag des Lan-des von der ARBEITERKAMMER administriert und ausbezahlt.
Kein Geld für 15.000 Pendler
Pro Jahr erhalten rund 35.000 Kärntner eine Pendlerförderung. Künftig wird fast jeder Zweite von ihnen keinen Anspruch mehr haben. „Die von BZÖ und ÖVP be-schlossene Kürzung der Fördersumme und die Anhebung der Kilometergrenzen nimmt den Arbeitnehmern auf einen Schlag 2,2 Millionen Euro weg“, kritisieren AK-Präsident Günther GOACH und ÖGB-Landesgeschäftsführer Dietmar SAMNITZ.
Im Jahr 2008 haben rund 5.500 Personen, die täglich ab fünf Kilometer in eine Richtung zum Arbeitsplatz pendeln, um einen Fahrtkostenzuschuss aus der Ar-beitnehmerförderung angesucht. Sie durften für die Inanspruchnahme der Förde-rung nicht mehr als 1.364 Euro im Monat verdienen (steuerpflichtiges Einkommen). Für eine Strecke ab 10 Kilometer in eine Richtung haben 2008 rund 9.500 Pendler einen Fahrtkostenzuschuss beantragt. Hier betrug die Einkommensgrenze 1.443 Euro im Monat.
„Werden künftig nur Zuschüsse ab einer Strecke von 15 Kilometern gewährt, fallen 15.000 Kärntner um den Fahrtkostenzuschuss um, und das bereits heuer, denn die Unterstützung wird immer im Nachhinein ausbezahlt“, betont GOACH.
Hauptopfer Niedrigverdiener
Eine Analyse des Fahrtkostenzuschusses durch die AK hat außerdem ergeben, dass fast 50 Prozent aller Antragsteller weniger als 966 Euro pro Monat verdienen.
Daher trifft die Änderung der Richtlinien vor allem Bezieher niedriger Einkommen, die künftig keinen Anspruch auf Unterstützung mehr haben. „Von einer höheren sozialen Treffsicherheit der Förderung kann also keine Rede sein“, weist GOACH Aussagen von Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER zurück.
Unrichtig ist laut Berechnungen der ARBEITERKAMMER auch die Behauptung des Landes, dass bei längeren Distanzen künftig stärker gefördert werde. „Es gibt keine Besserstellung für Weiterpendler mit geringem Einkommen“, betont GOACH und verweist auf folgendes Beispiel: Pendelt jemand täglich 60 Kilometer hin und retour und bezieht ein Einkommen von 1.000 Euro, macht der Fahrtkostenzu-schuss derzeit 262 Euro pro Jahr aus. Nach den neuen Richtlinien werden es nur mehr 200 Euro sein, also um 23 Prozent weniger.
Teilzeitkräfte stark betroffen
Auch Anreize für Pendler, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, sind für AK und ÖGB in den neuen Förderrichtlinien nicht erkennbar. Wie Pendlerstudien der ARBEITERKAMMER zeigen, können vor allem Arbeitnehmer mit Teilzeit- oder geringfügiger Beschäftigung auf Grund wechselnder Dienstzeiten öffentliche Ver-kehrsmittel kaum in Anspruch nehmen. „Eine Koppelung des Fahrtkostenzuschus-ses an die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schließt daher viele teilzeitbeschäf-tigte Frauen, die meist in schlechtbezahlten Branchen tätig sind, sowie Pendler in den Bezirken mit einem schlechten Nahverkehrsangebot von einer Förderung künf-tig aus“, kritisiert ÖGB-Frauenvorsitzende Waltraud ROHRER.
AK und ÖGB bekennen sich selbstverständlich zum Ausbau des öffentlichen Ver-kehrs. Das könne aber nicht durch dermaßen unsoziale Kürzungen auf Kosten der Arbeitnehmer erfolgen.
Beträchtliche Verschlechterungen bringen die neuen Förderrichtlinien bei den Fahrtkosten auch für Alleinerzieher und Alleinverdiener, weil die Begünstigung durch Kinder bei der Bemessung des Einkommens gestrichen wird. Lehrlinge er-leiden ebenfalls Nachteile, weil die Bezugsdauer für den Fahrtkostenersatz von 52 auf 39 Wochen gekürzt und die Höhe der Förderbeträge im Durchschnitt um 50 Prozent gesenkt wird.
Aus für Wohnbauzuschuss
Ersatzlos gestrichen haben BZÖ und ÖVP außerdem den Wohnbauzuschuss für Arbeitnehmer. Dafür standen heuer 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Jahr nahmen rund 2.100 Kärntnerinnen und Kärntner diese Unterstützung in Anspruch.
Diktat der leeren Kassen
Insgesamt wird die Landesregierung die Mittel für die Arbeitnehmerförderung im nächsten Jahr um 4,1 Millionen Euro kappen – von 12,9 Millionen auf 8,8 Millionen Euro im Jahr 2010.
„Das ist ein Minus von 32 Prozent, ein Drittel der gesamten Fördersumme und um ein Vielfaches mehr, als das Land bei der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförde-rung kürzt“, protestieren AK und ÖGB gegen die einseitige Belastung der Arbeit-nehmer. GOACH: „Insgesamt steckt hinter allen Änderungen bei der Arbeitnehmer-förderung null Konzept, sondern das Diktat der leeren Kassen!“
AK und ÖGB-Protest
Kärntner Arbeitnehmer sind von Arbeitslosigkeit besonders stark betroffen. Ein-kommen und Kaufkraft zählen zu den niedrigsten in Österreich. „Den Arbeitneh-mern raubzugartig über vier Millionen Euro wegzunehmen, ist angesichts dieser Fakten ein kühner Akt, den wir uns sicher nicht gefallen lassen“, betont AK-Chef GOACH. Denn die Arbeitnehmerförderung sei seit ihrer Einführung nie als ver-kehrs- oder umweltpolitisches Instrument konzipiert gewesen, sondern immer als soziale Leistung und Zuschuss des Landes für Arbeitnehmer mit geringem Ein-kommen.
„Daher Hände weg von der Arbeitnehmerförderung! Die Arbeitnehmer haben den Schuldenberg des Landes nicht angehäuft. Wir lassen daher nicht zu, dass jetzt auf ihre Kosten saniert wird“, kritisiert GOACH. Am 15. Dezember findet eine au-ßerordentliche Vollversammlung der ARBEITERKAMMER statt, bei der weitere Schritte beschlossen werden
Foto: AK Kärnten