Pressemeldungen August 2026
Dank AK Kärnten: 56-Jährige behält nach Kündigung ihren Arbeitsplatz
Eine 56-jährige Kärntnerin sollte nach 35 Dienstjahren ihren Arbeitsplatz verlieren. Laut Arbeiterkammer Kärnten erfolgte die Kündigung ohne für die Betroffene nachvollziehbaren Grund. Die Frau wandte sich daraufhin an die AK Kärnten.
Der Arbeitsrechtsexperte Fabio Del Frate schritt ein. Der Arbeitgeber lenkte schließlich ein und nahm die Kündigung zurück. Damit konnte ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhindert werden.
Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass eine Kündigungsanfechtung für Betroffene mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden sein kann. Wer mit einem Anwalt vor das Arbeitsgericht zieht, müsse laut AK auch bei einem gewonnenen Verfahren die eigenen Anwalts- und Verfahrenskosten tragen. Diese könnten sich schnell auf 5.000 bis 10.000 Euro belaufen.
„Selbst wenn Beschäftigte den Prozess gewinnen, müssen sie ihre Anwalts- und Verfahrenskosten selbst tragen“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Fabio Del Frate.
Die Arbeiterkammer sieht hinter dem konkreten Fall auch ein grundsätzliches Problem. Im Zuge von Umstrukturierungen und Personalabbau würden laut AK zunehmend ältere und damit häufig besser bezahlte Beschäftigte gekündigt.
„Es ist sozialpolitisch nicht in Ordnung, wenn langjährige, erfahrene Beschäftigte aus rein wirtschaftlichen Überlegungen aussortiert werden. Wir brauchen einen besseren gesetzlichen Schutz Älterer“, so AK-Präsident Günther Goach.
Gerade für ältere Arbeitnehmer könne der Verlust des Arbeitsplatzes schwerwiegende Folgen haben. Zudem gelten bei einer Kündigungsanfechtung kurze Fristen.
Goach rät Betroffenen daher: „Daher rate ich, sofort unsere kostenlose und vertrauliche Beratung in Anspruch zu nehmen.“
Die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer Kärnten ist unter 050 477-1004 sowie per E-Mail an arbeitsrecht@akktn.at erreichbar.
Foto: Mein Klagenfurt