Im Jahr 2023 erhöhte die Kelag die Strompreise und nahm Änderungen der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen vor. Die Arbeiterkammer Kärnten brachte Klage gegen die Vorgehensweise ein und bekam vor zwei Instanzen Recht. Der Energieanbieter verzichtet nun auf eine oberstgerichtliche Entscheidung und zahlt betroffenen Kunden Geld zurück.
Vor Gericht ging die Arbeiterkammer Kärnten im Sommer 2023, um zu klären, ob die Vorgehensweise der Kelag bezüglich der Preisanpassungsschreiben zu Preisänderungen und Änderung der allgemeinen Stromlieferbedingungen rechtlich in Ordnung war. Der Klage der AK Kärnten wurde in zwei Instanzen vollinhaltlich Recht gegeben. Der Energieanbieter setzt nun keine weiteren rechtlichen Schritte und wird den betroffenen Stromkunden die Rückerstattungsbeträge automatisch überweisen. Die Konsumenten werden vorab schriftlich über die individuellen Ansprüche informiert.
AK-Präsident Goach begrüßt die neuen Angebote und betont: „Der lange Atem als Interessenvertretung der Konsumentinnen und Konsumenten zeigte Wirkung. Wir werden weiterhin die Entwicklungen am Strommarkt, sowie die vertragliche Gestaltung genau beobachten und uns mit vollem Einsatz für faire Preise und Rechtssicherheit für die Menschen einsetzen.“
Das Elektrizitäts-Wirtschaftsgesetz (ElWG) befindet sich derzeit in Begutachtung. Auch die Arbeiterkammer prüft den Gesetzesentwurf genau und bringt sich mit ihrer Expertise beim Gesetzgeber ein. „Unter anderem die Möglichkeit, Strompreise seitens des Energieanbieters zu ändern, die gerechte Verteilung der Belastung durch Netzentgelte sowie begünstigte Tarife für sozial schwächere Haushalte stehen im Fokus und werden von uns genauestens unter die Lupe genommen!“, unterstreicht Goach abschließend.
Foto: Mein Klagenfurt / AK Kärnten / Gernot Gleiss