Die Behörde hat das verhängte Fahrverbot am Wörthersee wie folgt abgeändert:
- Für den Wörthersee wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h für den gesamten See für alle Motorfahrzeuge festgelegt. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheeres, der Feuerwehr, der Wasserrettung sowie Fahrzeuge der Linienschifffahrt, welche Fahrtroute und Fahrgeschwindigkeit so zu wählen haben, dass der verursachte Wellenschlag bestmöglich reduziert wird.
- Das Schleppen von durch Personen belasteten Fun-Geräten (z.B. Ringe, Bananen) und Fallschirmen sowie das Ausüben des Wellensurfens (wave surfing) wird verboten.
Um der Verordnung genüge zu tun, werden bis auf Widerruf folgende Anlegestellen nicht angefahren:
- Pörtschach/Werzer
- Weißes Rössl
- Kraftwerk Forstsee
Foto: KK