„Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung wurde heute in der Regierungssitzung mit dem Heizzuschuss eine weitere Unterstützungsleistung für Kärntnerinnen und Kärntner beschlossen", informierte LHStv.in Schaunig nach der Regierungssitzung. „Der kleine Heizzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizzuschuss beläuft sich auf 180 Euro. Insgesamt haben wir heuer rund 3,31 Millionen Euro an Budgetmitteln für die Heizperiode 2023/24 hinterlegt, 50 Prozent davon tragen die Gemeinden“, unterstreicht Sozialreferentin Schaunig.
Durch umfassende Valorisierungen sollen auch heuer wieder zahlreiche Bezugsberechtigte mit dem Angebot des Landes erreicht werden. Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1.160 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro netto.
Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern beispielsweise liegt die Einkommensgrenze des kleinen Heizzuschusses bei 2.500 Euro netto.
Anträge können ab 02. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.
Neben dem Heizzuschuss hat das Land heuer bereits weitere umfangreiche Maßnahmen gesetzt, um Kärntens Haushalte finanziell zu unterstützen. Aktuell wird gerade der Kärnten Bonus Extra in Höhe von 300 Euro ausbezahlt, zu Jahresbeginn gab es den Kärnten Bonus Plus.
Beim Kärnten Bonus Extra in Höhe von 300 Euro liegen die Netto-Einkommensgrenzen (netto monatlich ohne Sonderzahlungen) für Alleinstehende bei 1.600 Euro und bei Paaren bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 2.400 Euro. Der Zuschlag für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt beträgt 400 Euro. Bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes minderjährige Kind im gemeinsamen Haushalt 700 Euro (statt 400).
Informationen zum Kärnten Bonus Extra - Antrag gibt es unter: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L122
Eine umfangreiche Übersicht zu weiteren finanziellen Unterstützungsangeboten des Landes ist hier abrufbar: www.ktn.gv.at/Service/F%c3%b6rderungen