Abwasseranalysen belegen hohes Niveau, aber stabile Entwicklung bis 10. August – 3G für Besucher in Krankenhäusern, Altenwohn- und Pflegeheimen gilt nach wie vor – Zutrittsverbot für Verkehrsbeschränkte
Am Montag, trat das Koordinationsgremium des Landes im Zuge der Pandemie zum 253. Mal zusammen. Themen waren die aktuellen Abwasseranalysen mit den damit verbundenen Infektions-Prognosen bis 10. August und die neue Verordnung des Bundes, die für coronainfizierte Personen ohne jegliche Symptome eine Verkehrsbeschränkung an Stelle der bisherigen Absonderung und eine Krankmeldung statt dem bisherigen Absonderungsbescheid vorsieht für jene, die an Corona erkranken und an Symptomen leiden. Gesundheitsreferentin LHStvin Beate Prettner appelliert an die Eigenverantwortung im Umgang im Erkrankungen und betont speziell in Hinblick auf Symptome: „Auch Müdigkeit, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen sind bereits Symptome einer Erkrankung. Jede und jeder sollte diese im eigenen Sinn und im Sinne seines Umfeldes ernst nehmen. Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause, muss einen Test machen, für die Krankmeldung muss der Kontakt zum Hausarzt hergestellt werden. Es gibt keine Absonderungsbescheide mehr“, so Prettner eindringlich. Coronainfektionen sind nach wie vor meldepflichtig, die Meldung erfolgt wie bisher nach dem offiziellen Testergebnis über Labore oder Ärzte. Betroffene erhalten nach erfolgtem offiziellen Test wie gewohnt ein SMS über ihr Ergebnis.
Symptomlose Infizierte dürfen sich laut Prettner unter Auflagen bewegen, zu diesen Auflagen zählt das Tragen der FFP2-Maske generell – beim Einkauf, bei der Arbeit, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Auto mit anderen Mitfahrern – im Freien überall, wo der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Besondere Vorsicht und Rücksicht gelte laut Prettner weiterhin im Bereich der vulnerablen Gruppen. „Wir haben heute Kontakt mit den Verantwortlichen der Landesspitäler, der Altenwohn- und Pflegeheime sowie der Behinderteneinrichtungen gehabt. Für symptomlose Infizierte gilt als Besucher ganz klar ein Zutrittsverbot zu diesen Einrichtungen. In Krankenhäusern, Altenwohn- und Pflegeheimen gilt nach wie vor die 3G-Regel, das Tragen der FFP2-Masken wird kontrolliert, das Besuchermanagement in den Pflegeheimen wird aktiviert“, erklärt Prettner. Besucher müssen einen Termin im jeweiligen Krankenhaus für einen Besuch vereinbaren. Des weiteren werden in den Landesspitälern, symptomlose infizierte Mitarbeiter nicht am Patienten arbeiten.
Die Abwasseranalysen deuten laut Prettner derzeit auf ein hohes Niveau an Infektionen hin, aber auf eine stabile Entwicklung. In Kärnten werden heute, Montag, 4.079 Infizierte gezählt, 275 Neuinfektionen wurden heute gemeldet, 112 Personen müssen in Krankenhäusern behandelt werden, 5 davon auf Intensivstationen. Auch die Ärztekammer war in die heutige Koordinationssitzung eingebunden. „Es geht um die Verabreichung von Medikamenten in Tablettenform für ältere Menschen und Risikopatienten, vor allem jene, die nicht geimpft sind. Mittels Medikamenten soll ein milder Verlauf der Coronainfektion erreicht werden. Betroffene sollen so rasch wie möglich nach Feststellen der Infektion ihren Hausarzt kontaktieren, das Medikament muss innerhalb der ersten 5 Tage verabreicht werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen“, so Prettner. In Summe verlange die neue Verordnung ein hohes Maß an Eigenverantwortung sich selbst gegenüber, aber auch den Mitmenschen aller Altersgruppen gegenüber