Presseaussendung von: LR Benger
Riesenbärenklau fehlt auf EU-Liste gegen Ausbreitung gebietsfremder Arten. Neue IAS-Verordnung verpflichtet Staaten, Ausbreitung gebietsfremder Arten zu verhindern
Klagenfurt, 10. August 2017; Der Riesenbärenklau breitet sich in unseren Landen immer stärker aus. Er verursacht jedoch bei Kontakt mit bloßer Haut schwere Verätzungen, die nur langsam verheilen und Verbrennungen gleichen. „Die Entfernung dieser Pflanze erfordert das Tragen von Schutzausrüstungen sowie im Umgang mit Giftpflanzen geübte Einsatzkräfte. Außerdem ist das Entfernen langwierig, weil die Pflanze immer wieder austreibt“, beschreibt LR Christian Benger heute.
Grund ist folgender: Die Europäische Kommission hat im Sommer des Vorjahres eine Liste im 37 gebietsfremden invasiven Arten publiziert. Mittels Verordnung soll unionsweit und prioritär die Einbringung und Ausbreitung dieser gebietsfremden Arten verhindert werden. Das bedeutet, dass diese Pflanzen weder gehandelt, verkauft, importiert oder gezüchtet werden dürfen. Es geht um den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie um den Schutz der Biodiversität.
„Auf dieser Liste befinden sich zwei Bärenklau-Arten, nicht jedoch der Riesenbärenklau. Dieser muss in die Unions- und allenfalls auch auf die Bundesliste gebietsfremder Arten unbedingt aufgenommen werden“, erklärt Benger nun. Ein entsprechendes Schreiben an die Kommission werde vorbereitet.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen zur Früherkennung der Arten, zum Management und zur Überwachung sowie zur Beseitigung gebietsfremder Arten ergreifen. In Kärnten war der Entwurf für das IAS-Begleitgesetz nun in Begutachtung. Im Zuge dieser Begutachtung trat laut Benger das Fehlen dieser Pflanzenart auf der EU-Liste zu Tage. Außerdem sei dadurch die Zuständigkeit für die Entfernung nicht geregelt und somit auch nicht die Kostenaufteilung. Sämtliche Kosten werden bis dato von den Gemeinden getragen. Mit der Aufnahme in die Liste würden aber auch die Zuständigkeiten geregelt.
Im Falle des Riesen-Bärenklaus lag laut EU-Kommission zum Zeitpunkt der Erstellung der Liste im Vorjahr eine unvollständige Risikobewertung vor. Diese Risikobewertungen werden im Zuge der Aktualisierung der Liste überprüft. „Die Gefährlichkeit des Riesenbärenklaus für Mensch und Tier ist bestätigt. Daher werden wir uns an die EU-Kommission wenden, damit auch diese Art auf die Liste kommt“, sagt Benger. Der Riesenbärenklau verbreitet sich vor allem an Waldrändern.
Als gebietsfremde Arten bezeichnet man Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen, die durch menschliches Einwirken über ökologische Barrieren wie z.B. Gebirgsketten oder Ozeane hinweg transportiert worden sind und sich außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes etabliert haben.
Viele dieser Arten werden absichtlich wegen ihrer Schönheit, Nützlichkeit oder wegen ihres kommerziellen Wertes nach Europa gebracht wie beispielsweise Arten, die der Herstellung von Lebensmitteln dienen oder als Haus- oder Heimtier gehalten werden. Andere jedoch gelangen als Verunreinigung von Waren oder eingeschlossen in Transportmitteln oder Containern unbeabsichtigt in die EU. In Europa gibt es derzeit mehr als 12 000 gebietsfremde Arten.
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